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Diskriminierungsschutz ist nicht teilbar

03.06.200812:27 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) spricht sich für eine zielgruppenübergreifende EG-Gleichbehandlungsrichtlinie im Zivilrecht aus

Ausdrücklich begrüßt der Antidiskriminierungsverband Deutschland den Entwurf der EU-Kommission für eine Richtlinie, die nun auch Menschen, die wegen ihres Alters, ihrer Religion, ihres Geschlechts, wegen einer Behinderung oder ihrer sexuellen Identität im privaten Geschäftsverkehr diskriminiert werden, schützen soll.

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Frau Dr. Köppen, warnte gestern in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vor schärferen Diskriminierungsregeln, die ihrer Auffassung zufolge ein Schlag für die deutsche Wirtschaft bedeuten würde. Mit dieser erneuten öffentlichen Entgleisung signalisiert Frau Dr. Köppen insbesondere von Diskriminierung Betroffenen, dass sie gar kein Interesse daran hat, in Deutschland einen tatsächlich umfassenden Diskriminierungsschutz zu etablieren. Seit ihrem Amtsantritt plädiert und engagiert sie sich ausschließlich für die Wirtschaftsverbände und deren Interessen.

Aufs Schärfste verurteilt der advd diese Haltung von Frau Dr. Köppen. Er fordert die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes auf, statt die menschenrechtlichen Grundbestimmungen der EG-Gleichbehandlungsrichtlinien zu blockieren, sich innerhalb
der CDU/CSU und der Wirtschaft für einen umfassenden Diskriminierungsschutz stark zu machen. Diskriminierungsschutz ist nicht teilbar!

Als advd stellen wir uns auf die Seite der Betroffenen: Beim Schutz vor Diskriminierung bei Abschluss von Versicherungen, beim Zugang zu Diskotheken oder der Anmietung einer Wohnung darf es keine Hierarchie geben.

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