(openPR) Mit Urteil vom 3. April 2007 - 9 AZR 823/06 – hat das Bundesarbeitsgericht den Diskriminierungsschutz von Schwerbehinderten gestärkt.
Das in § 81 Abs. 2 SGB IX in der bis 17. August 2006 geltenden Fassung enthaltene Diskriminierungsverbot schützt nur schwerbehinderte Beschäftigte mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50, (§§ 2 Abs. 2, 68 Abs. 1 SGB IX) sowie Gleichgestellte (§§ 2 Abs. 3, 68 Abs. 1 SGB IX). Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes erfasst der Begriff „Behinderung“ iSd. Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf dagegen jede Einschränkung, die auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen zurückzuführen ist und die ein länger andauerndes Hindernis für die Teilhabe am Berufsleben bildet. § 81 Abs. 2 SGB IX war bis zum Inkrafttreten des AGG daher europarechtskonform anzuwenden.
>>> mehr dazu in der Pressemitteilung des BAG >>>
Quelle: Pressemitteilung des BAG Nr. 24/07 http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2007&nr=11688&pos=0&anz=24
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Der „Diskurs“ (?) über das frei verantwortliche Sterben eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen ist nach wie vor nicht nur soziologisch unterbelichtet, sondern zeichnet sich insbesondere durch Glaubensbotschaften der selbsternannten „Oberethiker“ und deren „Geschwätzigkeit“ aus.
„Lebensschützer“ meinen zu wissen, was die Schwersterkrankten und Sterbenden wünschen und welcher Hilfe diese am Ende ihres sich neigenden Lebens bedürfen.
Mit Verlaub: Es reicht nicht zu, stets die Meinungsumfragen zu kritisieren, in denen die Mehrheit der…
Es scheint an der Zeit, in einer hoch emotionalisierten Debatte „Ross und Reiter“ zu benennen, die sich fortwährend um den „Lebensschutz“ scheinbar verdienstbar gemacht haben und unbeirrt auf ihrer selbst auferlegten Mission fortschreiten.
Einige politisch Verantwortlichen sind gewillt, die „Sterbehilfe“ gesetzlich zu regeln und wie es scheint, besteht das Ziel in einer strikten Verbotsregelung.
Auffällig ist, dass es sich um eine handverlesene Schar von Ethiker, Ärztefunktionären, freilich auch Theologen und Mediziner handelt, bei denen ber…
… habe mit seinen Fragen und Äußerungen nur auf das Vorliegen einer Krankheit und nicht einer Behinderung gezielt, ist der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts nicht gefolgt. Die Sache wurde zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung zum Urteil vom 17. Dezember 2009 - 8 AZR …
Müssen Arbeitgeber eine Entschädigung zahlen, wenn sie schwerbehinderte Bewerber nicht zu einem Vorstellungsgespräch einladen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Bundesarbeitsgericht mit seinem Urteil vom 16.02.2012 (Az.: 8 a ZR 697/10). Gegenstand des Verfahrens war die Bewerbung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf eine Stelle als Pförtner. …
… verlangen. Das höchste deutsche Arbeitsgericht, das Bundesarbeitsgericht, hat vor diesem Hintergrund in seinem Urteil vom 06.11.2008 entschieden, dass eine Kündigung, die ein Diskriminierungsverbot, wie dasjenige des Verbots der Altersdiskriminierung, verletzt, sozialwidrig im Sinne von § 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) und damit unwirksam sein …
Fragen des Arbeitgebers nach Erkrankungen eines Bewerbers zur Feststellung einer vermuteten Behinderung können zur Verletzung des Diskriminierungsverbotes führen - Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden. Rechtsgrundsatz Arbeitsrecht Dresden:
Fordert der Arbeitgeber vor Einstellung des Bewerbers eine ärztliche Untersuchung wegen einer vermuteten …
… lediglich um die Zahlung von Entschädigungen durch den Arbeitgeber gegangen sei.
Wegen der Bedeutung der Sache ließen die Landesarbeitsrichter jedoch die Revision zum Bundesarbeitsgericht zu.
Fazit:
Die Entscheidung des LAG Hamm macht deutlich, wie schnell es zu der bereits vor Inkrafttreten des AGG vielfach befürchteten missbräuchlichen Anwendung der …
Die Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (§§ 1 - 10 AGG) finden im Rahmen des Kündigungsschutzes nach dem Kündigungsschutzgesetz Anwendung.
Eine Kündigung, die ein Diskriminierungsverbot verletzt, kann daher sozialwidrig und damit unwirksam sein (§ 1 KSchG).
Das Verbot der Altersdiskriminierung (§§ 1, 10 AGG) steht der …
… spricht von sozialer Rechtfertigung) von Kündigungen vor dem Hintergrund einer möglichen Diskriminierung wegen Alters beschäftigt (Pressemitteilung).
Demnach finden die Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (§§ 1 - 10 AGG) im Rahmen des Kündigungsschutzes nach dem Kündigungsschutzgesetz Anwendung. Eine Kündigung, die ein …
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass die Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (§§ 1 - 10 AGG) im Rahmen des Kündigungsschutzes nach dem Kündigungsschutzgesetz Anwendung finden. Eine Kündigung, die ein Diskriminierungsverbot verletzt, kann daher sozialwidrig und damit unwirksam sein (§ 1 KSchG). Das Verbot der Altersdiskriminierung …
… Rechtsgrundsatz - Arbeitsrecht Dresden
Eine krankheitsbedingte Kündigung rechtfertigt nicht zwangsläufig eine Entschädigung nach § 15 II. AGG wegen Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.04.2011, Az.: 8 AZR 515/10).
Sachverhalt - Arbeitsrecht Dresden
K. wird bei Fa. B im Oktober 2000 als Kommissionierer eingestellt. …
… wegen ihres Geschlechts hat der Arbeitgeber nicht widerlegt“. Somit sprach das Gericht der Klägerin eine angemessene Entschädigung nach dem AGG zu.
6.2 Benachteiligung wegen Schwerbehinderung
„Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 12.09.2006 (Az.: 9 AZR 807/05) festgestellt, dass, wenn ein Arbeitgeber seiner Pflicht nach § 81 Abs. 1 Satz …
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