(openPR) Einer Mitteilung im Ärzteblatt.de v. 26.05.08 können wir entnehmen, dass Kardinal Lehmann einen „Riss“ zwischen den Kirchen bei der Bioethik mit Blick auf die zuletzt geführte Debatte um das Stammzellgesetz beklage.
Gleichwohl komme man in den nächsten Wochen wieder zu Gesprächen zusammen. Nach Lehmann seien die verbliebenen Gemeinsamkeiten ein „kostbarer Schatz, der gehütet und weiter entfaltet werden muss“. Das gelte gerade bei den wichtigen Fragen wie Patientenverfügungen oder Spätabtreibungen.
Nun – ob die Vorstellungen von der Heiligkeit des Lebens mit den sich daraus ergebenden Folgen für die Patientenverfügung des autonomen Patienten ein „gemeinsamer Schatz“ ist, soll hier nicht beurteilt werden. Vielmehr werden die Kirchen stetig daran zu erinnern sein, dass ihre bereichsspezifischen Moralvorstellungen und ihren Vorstellungen von einem gelungenem Sterben keine Verbindlichkeit erzeugen und es dem Patienten anheim gestellt ist, seine Regie für seinen selbstbestimmten und freiverantwortlichen Tod zu führen, ohne dass er gehalten wäre, seine Entscheidung an „höheren Gesetzen“ auszurichten. Hieran wird sich auch nichts ändern, wenn die beiden großen Kirchen zumindest mit Blick auf die Patientenverfügungs-Debatte wieder enger zusammenrücken sollten.
Lutz Barth













