(openPR) In einer von einem Wertkonservativismus heimgesuchten Gesellschaft meldet sich nun Christa Müller, bekanntermaßen die Ehefrau von Oskar Lafontaine, zu Wort. Die Grundbotschaft scheint zu lauten: Wertkonservativ und links zu sein schließen einander nicht aus.
Einer Mitteilung bei kath.net zufolge spricht sich Müller gegen die Ganztagsbetreuung und für ein Müttergehalt aus (Quelle: kath.net v. 16.05.08).
Bei dieser Gelegenheit erfahren wir, dass mit Blick auf die angedachten Änderungen im Scheidungsverfahren Müller daran erinnert, dass auch Fachleute daran glauben, dass nicht oft genug um die Beziehung gekämpft werde. „Manchmal kommt man dann vom Regen in die Traufe. Deswegen finde ich es problematisch, dass unsere Justizministerin die Scheidung erleichtern will. Da wertet man die Ehe ab. Ich glaube nicht, dass das unsere Gesellschaft glücklicher macht.“
Was mögen wir der Gattin des Herrn Lafontaine zurufen wollen?
Es geht nicht darum, dass die Gesellschaft glücklicher wird, sondern dass vielfach mit der Scheidung der Weg in das neue Glück geebnet wird, mag auch dieses Glück nicht immer von Dauer sein. Die Ehe als Institution ist nicht „heilig“, wie uns wertkonservative Gelehrte Glauben schenken wollen und noch weniger ist die Unauflöslichkeit der Ehe eine der zentralen Wesenseigenschaften der Ehe im säkularen Staat. Nehmen wir diese Wesenseigenschaft ernst, darf auch Frau Müller mit ihrer philosophischen Grundsatzbetrachtung nicht stehen bleiben, sondern hat sich hierzu die Ansprache etwa des Papstes Johannes Paul II. vom 28. Januar 2002 vor den Mitarbeitern am obersten kirchlichen Ehegericht des Vatikans, der Rota Romana, in Erinnerung zu rufen.
Die Ansprache über das Sakrament der Ehe verdeutlicht mit aller Konsequenz, was es bedeuten würde, für eine wertkonservative Auffassung in unserer Gesellschaft zu werben. Da wundert es nicht, dass auch gleich nach der Ansprache des Papstes die freiberufliche Zunft der Rechtsanwälte, aber auch die Richter aufgerufen sind, sich für den Erhalt der Ehe einzusetzen. Während der Richter für eine kluge Versöhnungsarbeit zuständig sei, werden die Anwälte hingegen mehr in die Pflicht genommen: „Sie können nur dann an einem solchen zivilen Ehescheidungsverfahren mitwirken, wenn es nach der Absicht des Klienten nicht auf einen Bruch der Ehe, sondern auf andere legitime Ergebnisse abzielt, die in einer bestimmten Rechtsordnung nur durch diesen Rechtsweg zu erreichen sind (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 383). Auf diese Weise dienen die Anwälte durch ihr hilfreiches Bemühen um Versöhnung von Personen in Ehekrisen wirklich den Rechten dieser Menschen und vermeiden es, zu bloßen Handlangern im Dienst beliebiger Interessen zu werden“ (Quelle: kath.net, 36. 2147, 47: Dokumentation: Die Ansprache des Papstes an die Rota Romana).
Aller Säkularisierung zum Trotz beinhaltet eine wertkonservative „Schule“ unserer Gesellschaft zugleich auch immer die Instrumentalisierung des staatlichen Rechts für ihre Zwecke. Hierzu gibt es eine Fülle von Beispielen, wie nicht zuletzt auch das rechtspolitische Gerangel um ein Patientenverfügungsgesetz dokumentiert, bei dem das Evangelium vitae gegenwärtig seine volle Wirkung zeigt. Es sei daran erinnert, dass in dem Evangelium vitae auch die politisch Verantwortlichen aufgerufen werden, ihre Mitwirkung an dem Gesetzgebungsprozess zu verweigern.
Wertkonservative, zumal religiös begründete Positionen führen per se in einen Gesetzgebungsnotstand, den zu lösen in der Folge nur noch die Richter imstande sind. Nehmen wir den propagierten Wertkonservativismus ernst, müssen zwangsläufig die Grundrechte auf der Strecke bleiben und neben den Abgeordneten haben sich alle Gesellschaftsmitglieder in den Dienst des göttlichen Plans zu stellen, den zu erfüllen das vermeintlich das Naturgesetz vorgibt. Und so dürfte es wohl wahr sein, dass weder links noch rechts oder die Mitte eine konservative Werthaltung ausschließen: im Gegenteils, sie sind zur konservativen Werthaltung verpflichtet.
Lutz Barth













