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Referendum zur Sterbehilfe?

03.04.200817:17 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Referendum zur Sterbehilfe?
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth

(openPR) Zum Auftakt der Frühjahrsvollversammlung der katholischen Bischöfe bekräftigte Kardinal Andre Vingt-Trois die kirchliche Ablehnung aktiver Sterbehilfe. Er beklagte, das persönliche Drama Einzelner werde für eine Kampagne instrumentalisiert, um die Öffentlichkeit für Gesetzesänderungen zu gewinnen. Tatsächlich gehe es aber um die Erlaubnis zu töten (Quelle: Deutsches Ärzteblatt v. 02.04.08)

Eine weitere unheilbar kranke Patientin aus Frankreich hat eine Aufhebung des Verbots der aktiven Sterbehilfe verlangt und rief den franz. Staatspräsidenten auf, ein Referendum über Sterbehilfe zu organisieren.

Das öffentliche Wehklagen des Kardinals scheint plausibel zu sein, wird doch im Zweifel durch ein Referendum die katholische Kirche mit der Realität auf Erden konfrontiert, wo nicht wenige Patienten um ihre selbstbestimmte Entscheidung nach einem humanen Tod ringen. Der Wertkonservativismus der katholischen Kirche verliert in dem Maße seine inquisitorische Wirkung, wie der mündige Patient ein Mehr an Selbstbestimmungsfreiheit zugebilligt bekommt. Der Zwang zum Leben wird nicht durch die „Heiligkeit des Lebens“ legitimiert und es bleibt zu wünschen übrig, dass ein Referendum jedenfalls in Frankreich hierüber Klarheit schaffen wird. In unserem demokratischen Lande scheint ein Referendum kaum möglich, leugnen doch wertkonservative Verfassungsjuristen und Politiker die Möglichkeit eines Plebiszits. Dies ist zwar in Anlehnung an den grammatikalischen Wortlaut der Staatsfundamentalnorm des Art. 20 III GG schwer nachvollziehbar, aber wohl immer noch „herrschende Meinung“.

Hierzu haben wir vom IQB eine Online – Umfrage auf unserem Internetportal freigeschaltet und wir fänden es toll, wenn Sie hierzu Ihre Stimme abgegeben würden.

Lutz Barth

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