(openPR) VDP spricht sich gegen Pläne des Finanzministeriums aus / Kürzungen kontraproduktiv
Berlin. Der Bundesverband Deutscher Privatschulen e.V. (VDP) spricht sich gegen Überlegungen des Finanzministeriums aus, die steuerliche Absetzbarkeit von Schulgeldern stufenweise bis zum Jahr 2011 abzubauen. „Wir sehen die Pläne äußerst kritisch, die steuerliche Abzugsfähigkeit von Schulgeldern rückwirkend ab Januar 2008 zunächst auf 3000 Euro zu begrenzen und diesen Betrag dann schrittweise abzuschmelzen bis hin zum vollständigen Wegfall 2011“, kommentiert VDP-Präsident Michael Büchler den kürzlich vorgestellten Referentenentwurf. „Damit werden besonders die Eltern benachteiligt, die ihr grundgesetzlich garantiertes Wahlrecht in Bezug auf die Bildung und Erziehung ihrer Kinder dadurch ausüben, dass sie diese an eine freie Schule schicken. Diese Eltern schultern bereits jetzt eine finanzielle Belastung, die durch die aktuellen Zuschusskürzungen in vielen Bundesländern noch wächst.“ Die Streichung der Absetzbarkeit hätte zur Folge, dass das Budget vieler Familien noch mehr belastet würde und sei so nicht nachvollziehbar.
Auch trage die steuerliche Abzugsfähigkeit wesentlich zu der im Grundgesetz geforderten Sozialverträglichkeit von Schulgeldern bei. „Ein Wegfall der Steuererleichterung würde einer drohenden Sonderung nach den Besitzverhältnissen der Eltern den Weg ebnen und die allgemeine Zugänglichkeit von Schulen in freier Trägerschaft weiter erheblich einschränken.“ Zudem drohten schwerwiegende Konsequenzen für das gesamte Bildungssystem, so Büchler weiter: „Freie Schulen sind seit Jahren anerkannter Impulsgeber bei pädagogischen Konzepten und somit unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft.“ Dieser innovative Motor des Bildungssystems würde durch die Pläne stark geschwächt, wenn sich immer weniger Eltern eine private Schulausbildung leisten könnten. Ein gutes Bildungssystem müsse jedoch auf Pluralität der Wege setzen: „Unser nach OECD-Studien insgesamt unterfinanziertes Bildungssystem braucht mehr Investitionen, mehr Vielfalt und keine kontraproduktiven steuerrechtlichen Kürzungen.“ Der Vorschlag sei daher nicht mit dem Bekenntnis der Bundesregierung zur zentralen Bedeutung von Schule und Bildung zu vereinbaren und widerspreche der grundgesetzlichen Absage an ein staatliches Schulmonopol.







