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Kormoran-Streit - Strafanzeigen gegen Regierungspräsidium Freiburg eingereicht

07.05.200810:14 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Gemeinsame Pressemitteilung: Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. NABU Baden-Württemberg e.V.

Datum: 07.05.2008 - Kormoran-Streit: Strafanzeigen gegen Regierungspräsidium Freiburg eingereicht

NABU und Bundesverband Menschen für Tierrechte: „Kormoranmanagement“ war nach dem Tierschutzgesetz illegal



Stuttgart/Aachen – Der Naturschutzbund NABU und der Bundesverband Menschen für Tierrechte haben jeweils Strafanzeige gegen das Regierungspräsidium Freiburg gestellt. Beide Verbände werfen der Behörde vor, mit der Genehmigung des „Kormoranmanagements“ bei Radolfzell gegen das Tierschutzgesetz sowie das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen zu haben. „Dass das Regierungspräsidium bewusst geltendes Recht missachtet, ist ein Skandal. Der NABU hatte den Behörden bereits im Vorfeld alle relevanten Daten übergeben und über bereits geschlüpfte Kormorane sowie die Anwesenheit weiterer geschützter Vogelarten informiert. Von einem Versehen kann also keine Rede sein. Hier wurden mit vollem Wissen Tiere illegal getötet. Unsere Strafanzeigen sind die einzige mögliche Antwort darauf“, sagen die Vorsitzenden Dr. Andre Baumann (NABU Baden-Württemberg) sowie Dr. Kurt Simons (Bundesverband Menschen für Tierrechte).

Hintergrund des Rechtsstreits ist das vom Regierungspräsidium genehmigte „Kormoranmanagement“ am Untersee. Im Zuge dessen sind Mitarbeiter des Regierungspräsidiums in der Nacht zum 9. April 2008 mit Scheinwerfern in die einzige Brutkolonie des Kormorans am deutschen Bodensee eingedrungen und haben die Elterntiere so sehr unter Druck gesetzt, dass sie ihre Nester verließen. Damit sollten die ungeschützten Eier in den knapp 100 Horsten ausgekühlt und bereits geschlüpfte Jungvögel dem Kältetod preisgegeben werden.

„Das Regierungspräsidium operiert in diesem Fall jenseits von Recht und Ordnung“, so der Vorwurf des NABU-Landeschefs Baumann. „So hat es sich beispielsweise nicht darum geschert, dass durch die Aktion Kormoranküken erfrieren und somit das Tierschutzgesetz grob missachtet wird.“ Das Regierungspräsidium hatte bestritten, dass bereits Jungvögel geschlüpft waren, obwohl anerkannte ehrenamtliche Vogelkundler des NABU entsprechende Beobachtungen gemeldet hatten. Diese bekräftigten die Vogelkundler inzwischen mit eidesstattlichen Erklärungen. Pro forma hatten Behördenvertreter am Vortag der Aktion die Nester beobachtet, um die Angaben des NABU zu überprüfen. „Jeder Vogelkundler weiß, wie schwierig diese Beobachtungen sind, da man wegen der großen Höhe nicht in die Nester hineinschauen kann. Hier sind ganztägige, aufmerksame Beobachtungen nötig. Das haben unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter geleistet, nicht aber die Behördenvertreter. Diese haben jeweils nur für zwei bis drei Stunden beobachtet – so ist ein Nachweis natürlich nicht zu erbringen“, erklärt Baumann.

Ziel der Vernichtungsaktion war, den Kormoranbestand zu dezimieren. Angler und Fischer werfen dem Kormoran vor, den Rückgang der Fischbestände zu verursachen – ein Vorwurf, für den es keinerlei wissenschaftliche Belege gibt und den die beiden Verbände deshalb bestreiten.

Der NABU prüft derzeit weitere juristische Schritte.

Kontakt:
NABU: Dr. Andre Baumann, Vorsitzender, mobil: 01520 – 984 70 11
Menschen für Tierrechte: Stephanie Elsner, Pressereferentin, Fon: 05207-929263

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