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Enthüllt - Rechtswidrige Hennenhaltung in einigen Bundesländern

19.03.200809:51 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Zum diesjährigen Osterfest offenbart der Bundesverband Menschen für Tierrechte das Ergebnis seiner Bundesländer-Befragung. Demnach gibt es mindestens in Hessen, Niedersachsen und womöglich auch in Nordrhein-Westfalen mehrere Betriebe mit herkömmlicher Käfighaltung von „Legehennen“, die offensichtlich rechtswidrig betrieben werden. Ein „dickes Ei“, dem der Verband jetzt weiter nachgehen wird.

Nach der rechtskräftigen Nutztierhaltungsverordnung* dürfen „Legehennen“ in Deutschland in den herkömmlichen tierquälerischen Batteriekäfigen befristet nur noch gehalten werden, wenn der Betreiber bis Ende 2006 der zuständigen Behörde ein verbindliches Umstellungskonzept vorgelegt hatte – auf die minimal größeren sogenannten Seehofer-Käfige, auf Boden-, Volieren- oder Freilandhaltung.

Eine Abfrage des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte ergab, dass selbst ein Jahr nach Fristablauf zumindest Betriebe in Hessen, Niedersachsen und möglicherweise auch in Nordrhein-Westfalen agieren, die noch immer kein Konzept eingereicht haben und somit rechtswidrig betrieben werden. Die übrigen Bundesländer gaben an, dass für alle Käfighaltungen Umstellungskonzepte vorliegen würden bzw. die Betriebe geschlossen wurden.

Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte, kommentiert: „Es ist ein Skandal, dass es offensichtlich illegal betriebene Käfighaltungen gibt. Diese Betriebe haben keine Legitimation und gehören ganz klar geschlossen. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Behörden noch nicht eingeschritten sind. Wir sind dabei, weitere Fakten zu ermitteln und die Rechtswege auszuschöpfen.“

Der Verband appelliert daher einmal mehr an die Verbraucher, ihren Eier-Konsum zu überdenken und konsequent keine Eier zu kaufen, deren Stempelaufdruck mit "3" beginnt und deren Kartonaufdruck „aus Käfighaltung“ oder „aus Kleingruppenhaltung“ lautet. Gefärbte Eier oder in Nudeln, Gebäck und anderen Industrieprodukten verarbeitete Eier unterliegen dieser Kennzeichnungspflicht nicht und stammen größtenteils aus tierquälerischer Käfighaltung. Damit der Verbraucher Transparenz erhält und alle Tierqualprodukte in den Supermärkten stehen lassen kann, fordert der Bundesverband wiederholt seitens der Politik, endlich die Kennzeichnungspflicht auszuweiten.

*§ 33 Abs. 4

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