(openPR) In der Bundesrepublik Deutschland ein heiß umstrittenes Thema: Die gesetzliche Regelung von Mindestlöhnen. Der Mindestlohn legt die Höhe des kleinstmöglichen vom Gesetzgeber erlaubten Arbeitsentgelts fest, dieses kann sich auf den Stunden- oder Monatslohn beziehen. Von den EU-Mitgliedern haben schon 20 von 27 Staaten einen Mindestlohn eingeführt.
Während das Für und Wider einer einheitlichen Vorschrift für Deutschland immer wieder diskutiert wird, haben viele Branchen für ihre Arbeiter und Angestellten längst Mindestlöhne vereinbart, normalerweise im Rahmen von allgemein verbindlichen Tarifverträgen.
Für die Rechte der Gebäudereiniger setzt sich die Industrie-Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, kurz IG Bau, ein. Im Oktober 2009 kam es dann zu Streiks, als schon vereinbarte Mindestlöhne wieder außer Kraft gesetzt wurden. Die aktuellen Mindestlöhne seit dem 1. Januar 2011 betragen in den westlichen Bundesländern Brutto 8,55 Euro pro Stunde für die Arbeitnehmer im Bereich der Innenreinigung und 11,33 Euro für jene der Glas- und Fassadenreinigung. In den neuen Bundesländern sind es 7,00 Euro beziehungsweise 8,88 Euro.
Die Firma Clean Control Büroreinigung Hamburg, gehört zu den Reinigungsfirmen in Hamburg, die die Mindestlöhne in der Gebäudereinigungsbranche befürwortet und diese als notwendige Säule einer sozialen Arbeitsumgebung betrachtet.
Branchenspezifische Mindestlöhne werden wirksam, wenn die betreffende Branche in das sogenannte Arbeitnehmer-Entsendegesetz einbezogen ist, das ursprünglich, seit Februar 1996, für aus dem Ausland nach Deutschland entsendete Arbeitnehmer galt und die Mindestarbeitsbedingungen regelt. Es ist auch für innländischende Arbeitskräfte anwendbar - wenn das Gesetz denn für deren Branche gilt und ausgehandelte Tarifverträge entsprechend verbindlich werden. Eine Neufassung des Gesetzes gilt seit April 2009.
Wie das Gebäudereinigerhandwerk hat auch das ebenfalls durch die IG Bau vertretene Bauhauptgewerbe solche allgemein verbindlichen Mindestlohnverträge.
Auch andere Branchen haben sich auf Mindestlöhne geeinigt. So erhalten zum Beispiel in den westlichen Bundesländern gelernte Maler und Lackierer mindestens 11,25 Euro, ungelernte Kräfte 9,50 Euro. Für die Abfallwirtschaft gilt bundesweit ein Mindestlohn von 8,24 und in der Pflegebranche müssen mindestens 8,50 in den alten Bundesländern gezahlt werden.
Aber nicht alle Bereiche der Arbeitnehmer-Leistungen haben allgemein verbindliche Rechtsverordnungen oder Tarifverträge, nicht zuletzt auch die Arbeitnehmer-Überlassung, besser als Zeitarbeit bekannt. Dort könnte ein Mindestlohnvertrag von 7,79 Euro pro Stunde gelten, wenn er in Kraft getreten wäre, was aber noch nicht der Fall ist. Arbeitnehmer aus vielen Bereichen sind über die Zeitarbeit tätig und können auf diesem Wege ein starkes Lohn-Gefälle erleben.
Für die 2,7 Millionen Beschäftigten aus dem Handel wird es frühestens im Jahr 2012 allgemein verbindliche Mindestlöhne geben.
Derzeit sollen etwa acht Millionen Beschäftigte in Deutschland auf sogenanntem Niedriglohn-Niveau arbeiten, was auch mal 3,00 Euro Stundenlohn bedeuten kann. Bei allen Angaben geht es natürlich um Brutto-Bezüge.
Insofern ist es auf jeden Fall als positiv zu bewerten, dass für die Gebäudereiniger ein verbindlicher Tarifvertrag die niedrigst-mögliche Bezahlung regelt. Und nur auf den ersten Blick kostet die Dienstleistung Gebäudereinigung dadurch mehr. Denn es zahlt sich aus, wenn Arbeitskräfte zufriedener sind und nicht dem Lohn-Dumping zum Opfer fallen. Schließlich sollen die zu reinigenden Objekte mit Herz und Verstand sauber gehalten werden. Geschieht dies auf unsachgemäße Art und Weise, sind Aufwand und Kosten nach kurzer Zeit erheblich höher.
Wünschenswert wäre laut Clean Control Reinigungsfirma Hamburg eine konsequenterer Überwachung der Mindestlohnzahlungen, denn die rechtswidrige Umgehung der Mindestlöhne bringt immer noch vielen inkorrekten handelnden Reinigungsfirmen einen erheblichen Wettbewerbsvorteil, gegenüber den ehrlichen Mitbewerbern.









