(openPR) Reinigungsfirmen bieten oftmals einen umfassenden Service an. Damit Kunde wie Dienstleister dasselbe darunter verstehen, gibt es sogenannte Leistungsverzeichnisse, die etwaige Missverständnisse vermeiden können.
Oftmals sind diese Verzeichnisse als Beispiel schon auf der Homepage der Reinigungsfirmen zu finden, auf Anfrage sollten sie auf jeden Fall zu bekommen sein.
Wie häufig eine bestimmte Reinigungsart ausgeführt werden soll, ist ganz unterschiedlich, je nach Erfordernissen und Wünschen des Kunden oder der Kundin.
Zum Beispiel kann eine tägliche Unterhaltsreinigung erwünscht sein, die einen bestimmten Zustand erhält, wöchentlich ergänzt durch die aufwendigere Grundreinigung.
Wenn die in Frage kommende Firma ihre Leistungen inklusive eines Verzeichnisses im Vorwege darstellt, wird es leicht, miteinander ins Gespräch zu kommen. Denn schließlich hat nicht jeder Kunde eine genaue Vorstellung von der Unterhaltsreinigung, so ist das Erstellen eines Leistungsverzeichnisses für den Clean Control Service, Reinigungsfirma in Hamburg, selbstverständlich. Mit dem Leistungsverzeichnis wird abgeholfen, so dass nicht jedes einzelne Detail besprochen werden muss. Durch die Aufführung aller Einzelleistungen, die zu dem entsprechenden Angebot gehören, ergibt sich das Gesamtbild. Die Beschreibung sollte möglichst eindeutig und ausreichend ausführlich sein, so dass praktisch jeder dasselbe darunter versteht. Weiter bei dem Beispiel der Unterhaltsreinigung bleibend, reicht es nicht aus, „Entstauben“ ohne nähere Erläuterungen anzuführen. Vielmehr wird beschrieben welche Objekte im Einzelnen vom Staub befreit werden, wie zum Beispiel Schreibtische, Schränke, Heizkörper, Fensterbänke oder auch Telefone. Es wird geklärt, ob feuchtes beziehungsweise nasses Wischen inbegriffen sind, und sogar die Reinigung senkrechter Flächen ist erwähnenswert, eventuell inklusive der Wischhöhe, wie im Fall von Schränken. Von Interesse ist es auch, wenn von bestimmten Objekten nur der sichtbare Schmutz entfernt wird, alles weitere aber zur Grundreinigung gehören würde. Elektronische Geräte werden eventuell generell je nach Absprache gereinigt, für sanitäre Anlagen ist meist eine desinfizierende Reinigung vorgesehen. Aschenbecher werden nicht nur geleert, sondern auch gesäubert, nach der Abfallentsorgung gehören frische Müllbeutel in den Mülleimer. Dies hält mancher für selbstverständlich, aber eine eindeutige Vorgabe verhilft auch bei eventueller Unzufriedenheit zur schnellen Klärung des Problems.
Gleichgültig, ob Wohnbereich, gewerblich genutzte Räumlichkeit, Küche oder gar Treppenhaus zu reinigen sind, das entsprechende Leistungsverzeichnis kann eine sinnvolle Richtschnur sein und die manchmal etwas vage Vorstellung von „es soll sauber sein“ konkretisieren. Im günstigen Fall muss kein dicker Wälzer über die angebotene Reinigung gelesen werden, sondern die wichtigen Punkte sind prägnant aufgeführt.
So bietet das Leistungsverzeichnis ein Gerüst und eine Verhandlungsbasis, die individuelle Anpassung an die Wünsche des einzelnen Kunden sollte hierbei aber selbstverständlich sein.









