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Urteil - Südwestrentaplus zur Altersvorsorge ungeeignet

17.03.200816:37 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Die Südwest Finanz Vermittlungs Dritte AG aus Markdorf hat vor dem Amtsgericht Reinbek (5.C.228/07) verloren. Die Südwest hatte die Anlegerin auf Zahlung der monatlichen Raten für das Anlagemodell „Südwestrentaplus“ verklagt. Nach Meinung des Gerichts verstieß der Anlageberater gegen seine Aufklärungspflichten, als er mit dem Slogan „Steuern runter, Rente rauf“ eine sichere Anlage zur Altersvorsorge angeboten hatte.

Das Gericht erklärte, dass der Anlageberater seine Kapitalanlageprodukte nach den Anlagezielen und dem jeweiligen Kenntnisstand des Kunden auszuwählen hat. Bei dem Produkt der Südwestrenta Finanz Vermittlungs Dritte AG handelt sich um eine spekulative Anlage, die zur Altersvorsorge ungeeignet sei.

„Daran ändert sich auch nichts, dass der Prospekt auf das Risiko des Totalverlustes hinweist“, erklärt Jochen Resch von der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte aus Berlin. „Deswegen kann man eben damit keine sichere Altersvorsorge aufbauen“.

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