Urteil - Südwestrentaplus zur Altersvorsorge ungeeignet
(openPR) Die Südwest Finanz Vermittlungs Dritte AG aus Markdorf hat vor dem Amtsgericht Reinbek (5.C.228/07) verloren. Die Südwest hatte die Anlegerin auf Zahlung der monatlichen Raten für das Anlagemodell „Südwestrentaplus“ verklagt. Nach Meinung des Gerichts verstieß der Anlageberater gegen seine Aufklärungspflichten, als er mit dem Slogan „Steuern runter, Rente rauf“ eine sichere Anlage zur Altersvorsorge angeboten hatte.
Das Gericht erklärte, dass der Anlageberater seine Kapitalanlageprodukte nach den Anlagezielen und dem jeweiligen Kenntnisstand des Kunden auszuwählen hat. Bei dem Produkt der Südwestrenta Finanz Vermittlungs Dritte AG handelt sich um eine spekulative Anlage, die zur Altersvorsorge ungeeignet sei.
„Daran ändert sich auch nichts, dass der Prospekt auf das Risiko des Totalverlustes hinweist“, erklärt Jochen Resch von der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte aus Berlin. „Deswegen kann man eben damit keine sichere Altersvorsorge aufbauen“.
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Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte wurde im Jahr 1983 gegründet.
Heute sind wir auf dem Gebiet des Anlegerschutzes mit 18 Anwälten eine der größten Kanzleien in Deutschland. Dieser Erfolg ist das Ergebnis einer konsequenten Spezialisierung und Konzentration zum Schutz geschädigter Kapitalanleger, die unseriösen Initiatoren und Finanzdienstleistern zum Opfer gefallen sind und oft genug ihre gesamte Altersabsicherung dem Risiko des Totalverlustes ausgesetzt haben.
Dies betrifft nicht nur die sogenannten Schrottimmobilien oder steuerbegünstigten Erwerbermodelle und Immobilienfonds, sondern es geht um alle Anlageformen des ungeregelten staatlich nicht überwachten Grauen Kapitalmarktes, aber auch des geregelten Weißen Kapitalmarktes.
Ziel unserer Arbeit ist es, die geschädigten Anleger so zu stellen, als hätten sie diese Kapitalanlage nie erworben.
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