(openPR) In der aktuell vorliegenden Gesetzesänderung zu Jugendfreiwilligendiensten lässt die Bundesregierung ein Gesamtkonzept vermissen und behandelt die seit langem bekannten rechtlichen Problematiken einmal mehr nicht. Trotz der Erwähnung des wichtigen Bildungsaspektes eines Jugendfreiwilligendienstes, wird darüber hinaus eine adäquate Anerkennung des Engagements der Freiwilligen unterlassen. Der Bundestag berät am Donnerstag, 06. März, den „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten“.
Als Interessenvertretung derjenigen, die einen Freiwilligendienst im Ausland leisten, kritisiert grenzenlos e.V. im besonderen die geplante Zeugnisregelung. Demnach soll ein Zeugnis nur dann ausgestellt werden, wenn die Freiwilligen dies ausdrücklich verlangen. Wir sagen: Ein Zeugnis ist eine Bringschuld und keine Holschuld!
In besonderer Weise entlarvt dies die verquere Argumentation der ausführenden Stellen und der „Engagement-PolitikerInnen“: Stets betonen sie diese Form des Freiwilligendienstes als Lerndienst und berufliches Orientierungsjahr - den Freiwilligen dies schwarz auf weiß bescheinigen wollen sie indes nicht!
Sebastian Schlüter, Vorsitzender von grenzenlos e.V. fordert: „Ein FSJ muss mehr bieten als nur schöne Erinnerungen! Wer sich ein Jahr ehrenamtlich für die Gemeinschaft engagiert, muss auch automatisch ein dies anerkennendes qualifiziertes Zeugnis erhalten.“
Auch Professor Thomas Rauschenbach, Direktor des Deutschen Jugendinstituts, plädierte in der Ausschussanhörung zu diesem Gesetz für einen Zwischenweg aus Schul- und Arbeitszeugnis, das dokumentiert, um welche Dimensionen es in dem inhaltlichen Lernbereich jeweils geht.
Wir fordern die Bundestagsabgeordneten auf, das Gesetz in diesem Punkt im Sinne der Freiwilligen zu ändern und damit den von den Engagement-PolitikerInnen selbst so gerne genutzten Begriff der ‚Anerkennungskultur’ in Wert zu setzen.






