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Auch BFH prüft nun umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale

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(openPR) Neben dem Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich nun auch das oberste deutsche Finanzgericht mit der umstrittenen Kürzung der Pendlerpauschale. Im konkreten Fall haben ein Bäckermeister und ein Ingenieur gegen die drastische Einschränkung der steuerlichen Geltendmachung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Klage eingereicht. Das Gericht hat die mündlichen Verhandlungen am 10.01.2008 begonnen. Eine Entscheidung wird frühestens in 2 Wochen erwartet. Man rechnet aber mit einer starken Signalwirkung für das noch ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Nach der neuen Gesetzeslage können Berufspendler seit dem 01. Januar 2007 nur noch Fahrten ab dem 21. Kilometer mit 30 Cent je Kilometer steuerlich absetzen. Dies bedeutet für viele Arbeitnehmer eine deutliche Mehrbelastung neben den ohnehin ständig steigenden Kraftstoffpreisen.

Reiner Holznagel, Geschäftsführer des Bund der Steuerzahler fordert daher eine dringende Entlastung für den Steuerzahler und betont, dass die für viele Arbeitnehmer unvermeidlichen Fahrtkosten durch die bisherige Regelung von 30 Cent ab dem ersten Kilometer ohnehin nicht gedeckt seien. Die nun vorgenommenen Einschränkungen sind nicht nur aus seiner Sicht verfassungswidrig. Die Politik hält sich jedoch mit Änderungen oder Zugeständnissen zum Thema Pendlerpauschale zurück und wartet erst einmal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab, die noch in diesem Jahr erwartet wird.

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