(openPR) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der seit 01.01.2007 geltenden Pendlerpauschale geäußert. Nach dieser werden die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nicht mehr als Werbungskosten anerkannt. Werbungskosten sind nach geltendem Steuerrecht die Kosten, die man aufwenden muss, um sein Arbeitseinkommen zu erzielen. Sie können dann steuermindernd entweder bei der jährlichen Steuererklärung angemeldet werden, oder man kann sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Die große Koalition hat die Pendlerpauschale abgeschafft; lediglich die Kosten für Fahrten über 20 km können als "Härtefall" weiter abgesetzt werden. Als Folge dieser Gesetzesänderung wurden die Finanzämter angewiesen, ab 2007 keine Freibeträge mehr auf die Lohnsteuerkarten einzutragen.
Die Berufsgewerkschaft DHV hatte sich im Vorfeld der Gesetzesänderung immer dagegen ausgesprochen, die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz als Subvention zu betrachten. Diese Kosten entstehen, um das Arbeitseinkommen zu verdienen, also sind das Werbungskosten. Gegen die Abschaffung der Pendlerpauschale wurden von betroffenen Bürgern bei einer Reihe von Finanzgerichten Verfahren eingeleitet; zwei von fünf Gerichten haben für Verfassungswidrigkeit entschieden, so dass von ihnen das Bundesverfassungsgericht angerufen wurde. Jetzt hat der Bundesfinanzhof als höchstes deutsches Finanzgericht erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert - nach Auffassung der DHV zu Recht. Der Bundesfinanzminister bleibt bei seiner Rechtsauffassung der Verfassungskonformität. Allerdings müssten die Finanzämter dann mit bis zu 20 Millionen Einsprüchen rechnen, ein riesiger Verwaltungs- und Kostenaufwand. Der Fiskus hat jedoch Konsequenzen aus den Zweifeln des BFH gezogen und die Finanzämter angewiesen, jetzt doch wieder die Freibeträge einzutragen und alle betroffenen Steuerbescheide "von Amts wegen für vorläufig zu erklären". Wer also einen Freibetrag eintragen lässt oder seine Pendlerpauschale in der Steuererklärung für 2007 geltend macht, erhält zunächst die Steuerermäßigung, geht aber das Risiko der Rückzahlungspflicht ein, wenn die Pendlerpauschale doch verfassungskonform sein sollte.
Während die Bundesregierung bei ihrer Rechtsauffassung bleibt, denken SPD-Politiker bereits über eine neue Gesetzesänderung nach – sie wollen die Pendlerpauschale wieder für alle Arbeitnehmer einführen, allerdings mit einem ermäßigten Kilometersatz. Die Zeche dafür müssten die Fernpendler zahlen, die jetzt als "Härtefälle" den bislang noch höheren Kilometersatz geltend machen können. Die Union hält sich vornehm zurück und fordert die Bundesregierung bzw. ihren Koalitionspartner auf, einen konkreten Gesetzentwurf vorzulegen. An der Union solle eine Neuregelung nicht scheitern, wenn sie aufkommensneutral sei - im Klartext: auch sie will die zusätzlichen 2,5 Milliarden Steueraufkommen haben. Konsequenz: egal was passiert, die Arbeitnehmer bleiben die Zahlmeister der Nation!
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Wolfgang Reich
stellv. Vorsitzender DHV-Bundesfachgruppe Ersatzkassen
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