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Geld zurück - Steuertipps.de bietet Pendlerpauschal-Rechner

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(openPR) Mannheim, 11. Dezember 2008. Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt: Am 09.12.2008 erklärte das Gericht die geltende Regelung zur Pendlerpauschale als verfassungswidrig. Für viele Arbeitnehmer bedeutet diese Entscheidung eine satte Nachzahlung vom Finanzamt für 2007. Für 2008 und 2009, so ließ das Finanzministerium verkünden, gelte die alte Regelung, nach der die Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer geltend gemacht werden kann. Wer sofort wissen möchte, wie viel das Finanzamt für 2007 zurückerstatten muss, rechnet diese aus mit dem Pendlerpauschalen-Rechner auf www.steuertipps.de/RechnerPendlerpauschale aus.



Ab dem ersten Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können ab sofort wieder 30 Cent pro Kilometer beim Finanzamt als Pendlerpauschale geltend gemacht werden. Und dies unabhängig davon, ob die Strecke mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird. Die höchste Rückerstattung bekommen Arbeitnehmer, die einen weiten Weg zur Arbeit haben und mit ihren weiteren Werbungskosten, den Arbeitnehmerpauschbetrag von jährlich 920 Euro, überschreiten. Der Pendlerpauschal-Rechner www.steuertipps.de/RechnerPendlerpauschale berücksichtigt alle wichtigen Eckpunkte zur Berechnung der konkreten Rückerstattung. Eingegeben werden muss die Kilometerzahl, die Arbeitstage, die Höhe der sonstigen Werbungskosten und der persönliche Steuersatz. Kennt der Anwender seinen persönlichen Steuersatz nicht, hilft der Rechner durch Richtwerte. Diese Richtwerte sind angegeben und errechnen sich aus dem Jahreseinkommen.

Ein Beispiel: Herr Müller fährt jeden Tag 18 Kilometer mit seinem Auto zur Arbeit. Er arbeitet 210 Tage pro Jahr und konnte in 2007 den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro ausschöpfen. Für seine Fahrten hatte er 2007 keinen Cent vom Finanzamt zurückbekommen. Aber er hat die Steuer-Spar-Erklärung 2008 der Akademischen Arbeitsgemeinschaft für seine Steuererklärung verwendet, die ihm geraten hat, die Kosten für seine Fahrten trotzdem einzureichen. Somit sitzt Herr Müller nun einfach zu Hause und wartet auf seinen nachträglichen Steuerbescheid, der ihn von einer Rückerstattung von 412,78 Euro in Kenntnis setzt.

Antworten und Expertentipps finden Interessierte wie immer auf der Webseite www.steuertipps.de. Aus diesem aktuellen Anlass hat die Akademische Arbeitsgemeinschaft auch einen neuen Beitrag für Steuertipps TV produziert. Der Bericht informiert über den Entscheid des Bundesgerichtshofes und gibt den Zuschauern wertvolle Tipps, was sie jetzt und in der anstehenden Steuererklärung für 2008 tun sollten, um in den Genuss eines zusätzlichen Weihnachtsgelds zu kommen.

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