(openPR) Im Sommer 2005 stand die Republik im Gesundheitswesen vor der Richtungsentscheidung Bürgerversicherung versus Kopfpauschale. Beide Modelle für eine grundlegende Reformierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) standen sich unversöhnlich gegenüber. Bekanntlich reichte es als Ergebnis der Bundestagswahl für beide politischen Lager Rot-Grün (Bürgerversicherung) beziehungsweise Schwarz-Gelb (Kopfpauschale oder Gesundheitsprämie) am Ende nicht aus, ihr jeweiliges Reformmodell umzusetzen. Als Resultat des Wahlergebnisses lebt bis heute das überkommene System fort - mit zahlreichen kleinen Änderungen, über denen Überschriften wie Wettbewerb oder Wirtschaftlichkeit stehen. Die Änderungen der letzten Jahre haben dem Bürger nur höhere Beiträge und mehr Eigenbeteiligung gebracht. Und im Gesundheitswesen zu mehr Staat und größerer Einheitlichkeit geführt - trotz eines Gesetzes mit dem Namen "Wettbewerbsstärkungs-Gesetz (WSG)" und dem großen Anspruch, den Wettbewerb zu stärken und die Finanzen der GKV zu konsolidieren.
Im Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 haben CDU, CSU und SPD als Leitbild und Ziel ihrer Gesundheitspolitik "die Sicherung eines leistungsfähigen und demographiefesten Gesundheitswesens mit einer qualitativ hoch stehenden Versorgung für die Patienten sowie die Gewährleistung einer solidarischen
und bedarfsgerechten Finanzierung" vereinbart. Für den Bereich der Krankenversicherung haben sie zusätzlich die - S i c h e r u n g einer nachhaltigen und gerechten Finanzierung und - die wettbewerbliche und freiheitliche Ausrichtung hervorgehoben.
Das Reformgesetz befindet sich seit 1.4.2007 in der Umsetzung. Erste konkrete Auswirkungen sind spürbar. Zeit für eine erste Bilanz darüber, ob das Gesetz den eigenen Ansprüchen der Regierungskoalition gerecht wird. Nach diesem Gesetz soll 2009 mit Einführung eines so genannten und heftig umstrittenen Gesundheitsfonds nicht alles, aber vieles anders werden. 2009 sind aber auch Bundestagswahlen. Darum könnte vielleicht auch alles so bleiben wie es ist. Bürgerversicherung und Gesundheitsprämie - beide Modelle sind mit dem bisherigen Krankenversicherungssystem nicht zu machen. Will man ein System gestalten, muss man die Strukturen grundlegend ändern.
Große Reformen zeichnen sich dadurch aus, dass sie Horror-Szenarien verhindern, die ohne diese Reformen eintreten würden. Nach Meinung der Berufsgewerkschaft DHV ist dies misslungen. Die Regierungskoalition hat vielmehr die Nachteile beider Modelle in einem Gesetz addiert und nicht die Nachteile und Probleme des Gesundheitssystems minimiert. Wer schaut nach diesem Gesetz noch auf die Versorgungsprobleme der chronisch oder schwer Kranken? Mit dem zwangsweisen Zusammenschluss der bisher unabhängigen Krankenkassen zu einem von der Politik abhängigen Staatsverband hat der Gesetzgeber zentrale Strukturen geschaffen, wo dezentrale Strukturen sinnvoll wären. Das WSG reduziert das Produkt GKV auf einen staatlich festgesetzten Einheitspreis. Dies bedeutet die Reduktion des gewünschten und notwendigen Wettbewerbs auf einen reinen Preiswettbewerb. Dies bedeutet aber auch die Abkehr davon, dass mit dem erhobenen Beitrag die Leistungsausgaben gedeckt werden. Ab 2009 werden steigende Leistungsausgaben oder eine besonders gute Betreuung sowie optimale Versorgungsangebote nur noch über Zusatzbeiträge - die dann allein von den Versicherten zu zahlen sind - zu finanzieren sein. Oder - als Umkehrschluss - Leistungen werden reduziert, die Betreuung minimiert. Schon heute lassen Internetbetreuung, Kassengeschäfte im Drogeriemarkt, Wahl - und Zusatztarife ahnen, wie sich die Zukunft der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung darstellen könnte.
DHV - Die Berufsgewerkschaft -Jürgen Fremmer -Mitglied des Aufsichtsrates
Diesen und weitere Artikel mit dem Themen Gesundheitswesen, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Sozialpolitik finden Sie in der neuen Ausgabe unserer DAZ.
Wolfgang Reich
stellv. Vorsitzender DHV-Bundesfachgruppe Ersatzkassen
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