openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Der Sonderkündigungsschutz des schwerbehinderten Arbeitnehmers

15.11.200717:38 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Der Sonderkündigungsschutz des schwerbehinderten Arbeitnehmers
Rechtsanwalt Jörg Halbe, LL.M. oec.
Rechtsanwalt Jörg Halbe, LL.M. oec.

(openPR) Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers, dessen Grad der Behinderung bei mindestens 50% liegt, bedarf nach § 85 SGB IX zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dies gilt sowohl für die ordentliche als auch für die außerordentliche Kündigung. Fehlt die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, ist die Kündigung unwirksam. Der kündigende Arbeitgeber hat also zunächst beim zuständigen Integrationsamt die Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung zu beantragen. Kündigt hingegen der Schwerbehinderte selbst das Arbeitsverhältnis, ist eine Zustimmung seitens des Integrationsamtes nicht erforderlich.



Der Sonderkündigungsschutz gilt für alle schwerbehinderten Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung länger als sechs Monate besteht. Hierzu zählen auch leitende Angestellte und Auszubildende. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss ein Arbeitnehmer jedoch, um sich auf den Sonderkündigungsschutz berufen zu können, bis zum Zugang der Kündigung zumindest einen Antrag auf Feststellung der Behinderung bzw. Gleichstellung gestellt haben. Hat der Arbeitnehmer einen solchen Antrag nicht gestellt, kann er sich auf den Sonderkündigungsschutz selbst dann nicht berufen, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft später rückwirkend auf den Zeitpunkt vor Ausspruch der Kündigung festgestellt wird. Hat der Arbeitnehmer jedoch im Zeitpunkt der Kündigung den Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung gestellt, so muss er dem Arbeitgeber innerhalb einer angemessenen Frist mitteilen, dass er schwerbehindert ist bzw. einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung gestellt hat. Kommt der Arbeitnehmer dieser Pflicht nicht nach, kann er sich nicht auf den Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte berufen.

Der Beitrag ist Teil des Wagner Halbe Online-Lexikons zum Kündigungsschutz im Arbeitsrecht auf www.onlinelexikon-arbeitsrecht.de. Das Online-Lexikon zum Kündigungsschutz im Arbeitsrecht soll dem geneigten Leser die zentralen Begriffe des Kündigungsschutzes leicht verständlich erklären und sowohl dem Arbeitgeber als auch dem von einer Kündigung betroffenen Arbeitnehmer Kündigungsschutztatbestände aufzeigen. Das Lexikon befindet sich im Aufbau und wird ständig erweitert und aktualisiert. Mehr hierzu auch auf www.wagnerhalbe.de

Wagner Halbe Rechtsanwälte - Köln
Rechtsanwalt Jörg Halbe, LL.M. oec.
Poll-Vingster-Straße 105
51105 Köln

www.wagnerhalbe.de
E-Mail

Fon +49 (0)221 - 460 233 13
Fax +49 (0)221 - 460 233 22

Unternehmen beraten wir insbesondere im

* Arbeitsrecht für Arbeitgeber
* Wettbewerbsrecht
* Internetrecht
* Immobilien- und Mietrecht

sowie bei Existenzgründung, Vertragsgestaltung und Forderungseinzug.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 171474
 220

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Der Sonderkündigungsschutz des schwerbehinderten Arbeitnehmers“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Wagner Halbe Rechtsanwälte - Köln

Bild: Neue Abmahnwelle durch WeSaveYourCopyrights für Zooland Music wegen Titel aus German Top 100 Single ChartsBild: Neue Abmahnwelle durch WeSaveYourCopyrights für Zooland Music wegen Titel aus German Top 100 Single Charts
Neue Abmahnwelle durch WeSaveYourCopyrights für Zooland Music wegen Titel aus German Top 100 Single Charts
Ungeachtet oder gerade wegen der jüngsten BGH-Rechtsprechung zur Haftung von Eltern für die vermeintlich von ihren minderjährigen Kindern über ihren Internetanschluss begangenen Urheberrechtsverletzungen lässt die Zooland Music GmbH im Rahmen einer neuen Abmahnwelle derzeit massenweise Inhaber von Internetanschlüssen abmahnen. Zooland Music hat hierfür unter dem 15.11.2012 einen Beschluss vor dem Landgericht Köln erwirkt, der die Deutsche Telekom auf Verlangen dazu verpflichtet, Auskunft über die Namen und Anschriften derjenigen Anschlussinha…
Bild: Kein fliegender Gerichtsstand bei Klage auf Kostenerstattung nach wettbewerbsrechtlicher AbmahnungBild: Kein fliegender Gerichtsstand bei Klage auf Kostenerstattung nach wettbewerbsrechtlicher Abmahnung
Kein fliegender Gerichtsstand bei Klage auf Kostenerstattung nach wettbewerbsrechtlicher Abmahnung
Nach einem Beschluss des LG Hannover ist für Klagen auf Erstattung von Abmahnkosten ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seine Niederlassung bzw. seinen Wohnsitz hat. Der Entscheidung des Landgerichts Hannover (Beschluss vom 16.7.2012, 18 O 162/12) liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien verkaufen gleichermaßen auf der Internetverkaufsplattform eBay Produkte aller Art. Die Klägerin hat ihre gewerbliche Niederlassung im niedersächsischen Dissen, wohingegen der Beklagte seinen Handel von Köln aus betr…

Das könnte Sie auch interessieren:

Juristische Vertretung im Arbeitsrecht
Juristische Vertretung im Arbeitsrecht
… von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht betreut werden. Rechtsanwalt Matthias Baring berät seine Mandanten schwerpunktmäßig in den Bereichen Kündigungsschutz, Befristungsrecht, Abmahnung und Sonderkündigungsschutz. So kann er sich z.B. für die Durchsetzung von Lohn- und Urlaubsansprüchen einsetzen, den Arbeitnehmer bei einer Kündigung beraten oder Arbeitsverträge …
Bild: Arbeitsrecht | Pflegezeitgesetz - Achtung Pflegezeit-MissbrauchBild: Arbeitsrecht | Pflegezeitgesetz - Achtung Pflegezeit-Missbrauch
Arbeitsrecht | Pflegezeitgesetz - Achtung Pflegezeit-Missbrauch
… Ankündigung der Pflegezeit besonderen Kündigungsschutz (§ 5 Abs. 1 PflegeZG), sodass eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht mehr möglich ist. Dieser Sonderkündigungsschutz gilt bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung respektive der Pflegezeit. Dem Arbeitgeber soll dadurch die Möglichkeit genommen werden, sich des …
Aufhebungsvertrag: mögliche Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds
Aufhebungsvertrag: mögliche Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds
… Betriebsratsmitglieds günstiger ist als die eines Arbeitnehmers ohne Betriebsratsamt, beruhe dies auf dem in § 15 KSchG und § 103 BetrVG geregelten Sonderkündigungsschutz. Auswirkung auf die Praxis für Arbeitnehmer und Betriebsräte Aufgrund ihrer Stellung genießen Betriebsratsmitglieder einen Sonderkündigungsschutz gemäß § 15 KSchG und die Beendigung …
Frage nach einer Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis zulässig
Frage nach einer Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis zulässig
… des § 1 Abs. 3 KSchG steht. Danach sei eine bestehende Schwerbehinderung bei einer Sozialauswahl zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber sei ebenfalls verpflichtet, den Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte zu beachten. Nur durch die Frage nach einer Schwerbehinderung kann sich der Arbeitgeber daher rechtstreu verhalten. Die Frage diskriminiere nach …
Bild: Rechtsanwalt Halbe zum besonderen Kündigungsschutz von schwerbinderten ArbeitnehmernBild: Rechtsanwalt Halbe zum besonderen Kündigungsschutz von schwerbinderten Arbeitnehmern
Rechtsanwalt Halbe zum besonderen Kündigungsschutz von schwerbinderten Arbeitnehmern
… vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dies gilt sowohl für die ordentliche als auch für die außerordentliche Kündigung. Der dem schwerbehinderten Arbeitnehmer gebührende Sonderkündigungsschutz setzt ein, sofern das betreffende Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung schon länger als sechs Monate bestanden hat. Auch Auszubildende …
Bild: Arbeitsrecht: Klagefrist für Geltendmachung der Unkündbarkeit im ProzessBild: Arbeitsrecht: Klagefrist für Geltendmachung der Unkündbarkeit im Prozess
Arbeitsrecht: Klagefrist für Geltendmachung der Unkündbarkeit im Prozess
… stützen, weil er einen solchen Unwirksamkeitsgrund nicht rechtzeitig nach §§ 4 ff. KSchG geltend gemacht hat. Über die Auslegung und Wirksamkeit der tariflichen Regelungen über den Sonderkündigungsschutz hatte der Senat deshalb nicht zu entscheiden. (Quelle: BAG, Urteil vom 8.11.2007 - 2 AZR 314/06; Vorinstanz: LAG Düsseldorf, Urteil vom 7.11.2005 - 14 Sa …
Sonderkündigungsschutz in der Elternzeit und jetzt auch bei Pflege Angehöriger–Stolpersteine für Arbeitgeber?
Sonderkündigungsschutz in der Elternzeit und jetzt auch bei Pflege Angehöriger–Stolpersteine für Arbeitgeber?
… informiert der Verband im Rahmen seiner Juristischen Veranstaltungsreihe seine Mitgliedsunternehmen und alle Interessierten über das neue Pflegezeitgesetz, den damit verbundenen temporären Sonderkündigungsschutz sowie über Besonderheiten bei der Elternzeit. Rechtsanwalt Patrick Weinrich gibt einen Einblick in die neue Rechtslage: Um Beruf und familiäre …
Bild: Datenschutzbeauftragter auf Lebenszeit?Bild: Datenschutzbeauftragter auf Lebenszeit?
Datenschutzbeauftragter auf Lebenszeit?
… vor der Novellierung geltenden Benachteilungsverbot sowie der eingeschränkten Widerrufsmöglichkeit sieht die Neuregelung in § 4 f Abs. 3 BDSG nun zusätzlich auch einen Sonderkündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten vor. Danach ist dieser während seiner Amtszeit sowie für einen nachwirkenden Zeitraum von einem Jahr nur noch aus wichtigem Grund kündbar. „Eine …
Bild: Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte MenschenBild: Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil v. 01. März 2007 - 2 AZR 217/06 – über den Sonderkündigungsschutz eines schwerbehinderten Arbeitnehmers entschieden. Grundsätzlich ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen ist nach § 85 SGB IX unwirksam, wenn sie ohne Zustimmung des Integrationsamtes erfolgt. Vom Zustimmungserfordernis …
Bild: Schwerbehinderte haben keine BeschäftigungsgarantieBild: Schwerbehinderte haben keine Beschäftigungsgarantie
Schwerbehinderte haben keine Beschäftigungsgarantie
… Arbeitsplatz zu berücksichtigen. Der schwerbehinderte Kläger war langjährig bei der insolventen Arbeitgeberin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis unterfiel einem tariflichen Sonderkündigungsschutz. Die Arbeitgeberin kündigte das Arbeitsverhältnis betriebsbedingt im Rahmen des zunächst in Eigenverwaltung betriebenen Insolvenzverfahrens, nachdem sie mit …
Sie lesen gerade: Der Sonderkündigungsschutz des schwerbehinderten Arbeitnehmers