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Gerichte unterstützen CHEP im Kampf gegen illegale Paletten-Händler

09.10.200712:13 UhrLogistik & Transport

(openPR) WEYBRIDGE, GB, 9. Oktober 2007 – Zwei Gerichtshöfe in Spanien und Frankreich haben kürzlich Urteile zugunsten von CHEP, dem weltweit führenden Anbieter im Pooling von Paletten und Behältern, gefällt. In beiden Fällen ging es um die unerlaubte Benutzung von CHEP Paletten. Ein Händler, der des Diebstahls von CHEP Ladungsträgern von einem Markt in der spanischen Provinz Zaragoza beschuldigt wurde, wurde von einem Gerichtshof in der Region zu einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Ein Gerichtshof im französischen Lyon ordnete an, dass ein Palettenhändler 400 unrechtmäßig angeeignete Paletten an CHEP zurückgeben muss.



Die unerlaubte Benutzung gepoolter Paletten in der europäischen Logistikkette ist ein bereits seit längerer Zeit bestehendes Problem. Die gepoolten Paletten werden von ihren Eigentümern, also Pooling-Unternehmen wie CHEP, auf Mietbasis gemanagt und Kunden für den Transport von Gütern durch die Supply Chain zur Verfügung gestellt. CHEP sammelt die Paletten über sein Logistiknetz ein, inspiziert und repariert sie, sofern dies erforderlich ist, und gibt sie anschließend erneut an Kunden aus. Die Paletten werden grundsätzlich nur vermietet und niemals verkauft, und CHEP bleibt alleiniger Eigentümer seiner Paletten. Damit die Paletten leichter erkennbar sind, sind sie blau gestrichen, tragen das Logo des Unternehmens und sind zudem mit „Property of CHEP“ beschriftet.

Es gibt jedoch immer wieder Palettenhändler, die trotz der unbestrittenen Tatsache, dass die Paletten Eigentum von CHEP sind, illegale Paletten-Pools mit CHEP Paletten betreiben. Die Gerichtshöfe in ganz Europa haben bisher einheitlich das Urteil gefällt, dass diese Praktiken unlauter seien, und haben in einigen Fällen sogar entschieden, dass der Verstoß strafrechtlich verfolgbar sei.

CHEP als Unternehmen zögert nicht, gegen diese Händler gerichtliche Schritte einzuleiten. Sehr viele Urteile sind bisher zugunsten von CHEP ausgefallen. 2005 resultierte ein Vergleich in Oldenburg mit einem Palettenhändler darin, dass 77 Paletten an CHEP zurückgegeben wurden. Außerdem einigte man sich auf die zukünftige Rückgabe von CHEP Paletten. Im selben Jahr ordnete das Berufungsgericht in Antwerpen an, dass ein Palettenhändler 1.000 Paletten an CHEP zurückgeben musste und bestätigte damit erneut, dass CHEP rechtmäßiger Eigentümer der Paletten ist.

„Diese Urteile bekräftigen, dass die nicht autorisierte Nutzung von CHEP Eigentum grundsätzlich illegal ist. CHEP wird bei Zuwiderhandlung auch weiterhin entsprechende rechtliche Schritte einleiten, um die Interessen von CHEP und die der gesamten Supply Chain in Europa zu schützen“, erklärte Giuseppe Sanna, Senior Vice President, General Counsel, CHEP Europe.

Weitere Informationen:

Robert Hutchison
Director, Marketing & Communications
CHEP Europe
+44 (0)1932 833035
E-Mail

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