(openPR) Weybridge, England, 14. November 2008 – Im November und Dezember führt CHEP eine europaweite Anzeigenkampagne durch, in der der Palettenanbieter auf die Rückgabepflicht der blauen Paletten hinweist. Ziel der Kampagne ist es, durch kontinuierlichen Palettenrücklauf allen Supply Chains größtmögliche Nutzungsvorteile zu bieten. Die regelmäßige Wiederverwendung der Ladungsträger leistet zudem einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.
„Der CHEP Paletten-Pooling-Service ist wirtschaftlich, effektiv und umweltfreundlich. Schnelle Rückholung, Wartung und Wiederverwendung unseres Equipments steigert die Effizienz des Pools und kommt der gesamten Supply Chain zugute“, sagt Peter Mackie, President, CHEP Europe.
CHEP unterhält einen Pool mit über 240 Millionen Paletten, die weltweit im Einsatz sind. Diese Paletten werden an Hersteller und Erzeuger ausgegeben, die damit ihre Waren an Groß- und Einzelhändler liefern. Anschließend werden die Paletten eingesammelt und im flächendeckenden Netzwerk von CHEP Service Centern geprüft und gegebenenfalls repariert. Erst dann werden sie wieder an CHEP’s Kunden ausgeliefert.
„Unser Service bietet beachtliche Umweltvorteile im Vergleich zur Nutzung weißer Mehrweg- oder Wegwerf-Paletten. Mit unserem Umwelt-Rechner können wir die Vorteile für die Umwelt sogar beziffern, und zwar mit der Anzahl an Bäumen, die nicht gefällt werden müssen, wenn CHEP Mehrweg-Paletten verwendet werden. Außerdem rechnet das Tool die Menge an CO2 aus, die dadurch eingespart wird“, so Mackie weiter.
CHEP hat mit Palettenhändlern in ganz Europa ausgezeichnete Kooperationsbeziehungen aufgebaut, die das Eigentum CHEP’s an den blauen Paletten und die Rückgabepflicht anerkennen. Jede Palette ist deutlich mit dem Stempel „Eigentum von CHEP“ gekennzeichnet. Um das Equipment zurückzuführen, hat CHEP außerdem ein effizientes Rückholsystem entwickelt. Bisweilen kommt es allerdings vor, dass Händler oder Unternehmen sich weigern, Paletten zurückzugeben. Um wieder in den Besitz seiner Paletten zu gelangen, muss CHEP daher gelegentlich rechtliche Schritte einleiten. In allen 30 Fällen, in denen CHEP bislang seinen Herausgabeanspruch vor Gericht durchsetzen musste, bekam der Palettenanbieter Recht.
„Leider beachten nicht alle Händler, dass die blauen Paletten Eigentum von CHEP sind und zurückgegeben werden müssen. In einigen Fällen haben wir daher keine andere Wahl als den Gang vors Gericht, um sicherzustellen, dass der Pool für unsere Kunden intakt bleibt“, so Giuseppe Sanna, Legal Counsel, CHEP EMEA.