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Spanisches Gericht entscheidet zugunsten von CHEP

01.09.200616:02 UhrLogistik & Transport
Bild: Spanisches Gericht entscheidet zugunsten von CHEP
Die unerlaubte Nutzung von CHEP Paletten ist verboten.
Die unerlaubte Nutzung von CHEP Paletten ist verboten.

(openPR) Madrid – 1. September 2006 – Im Juni dieses Jahres wurde im Fall CHEP gegen eine namhafte Spedition durch das Provinzgericht Oviedo ein Urteil zugunsten von CHEP España S.A. gefällt. Grund für die Anklage war der Diebstahl von Paletten, die Eigentum von CHEP sind. Das Gericht verurteilte den Geschäftsführer der Spedition zu einer einjährigen Haftstrafe, einer Geldstrafe und zur Übernahme der Gerichtskosten.

CHEP, der weltweit führende Anbieter im Pooling von Paletten und Behältern, vermietet Paletten an Kunden wie z. B. Produzenten, die die Paletten zum Vertrieb ihrer Produkte nutzen. Die Paletten werden anschließend an CHEP zurückgegeben, bei Bedarf in den CHEP Service Centern repariert, um Hygiene- und Qualitätsanforderungen von Kunden zu erfüllen. Danach werden sie wieder der Supply Chain zugeführt.

Im November 2004 hatte CHEP entdeckt, dass die von CHEP mit der Abholung seiner Paletten beauftragte Spedition die Lieferscheine abgeändert und die Ladungsträger an Dritte verkauft hat.

CHEP zeigte die Spedition an, die Polizei befasste sich mit dem Fall, und das Gericht entschied schließlich zugunsten von CHEP. Es verurteilte den Geschäftsführer der betreffenden Spedition. Das Urteil beruht auf Präzedenzfällen.

CHEP Paletten können nur angemietet werden, was bedeutet, dass das Material nicht erworben, verkauft bzw. zerstört werden darf. Die unerlaubte Nutzung und/oder Belieferung mit CHEP Paletten und Behältern ist verboten. Der illegale Handel mit Paletten und Behältern ist strafbar und kann, wie in diesem Fall, mit einer Haftstrafe geahndet werden.

Robert Hutchison
Director, Marketing and Communications
CHEP Europe
+44 (0)1932 833035
E-Mail

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