(openPR) Einer Mitteilung der Ärzte Zeitung (01.10.07) zufolge erwägt die Bundesregierung eine ärztliche Meldepflicht, wenn es infolge von Schönheitsoperationen, Tätowierungen oder Piercings zu Gesundheitsschäden kommt.
Es scheint, als ob die Bundesregierung in zaghaften Schritten versucht, ganz offen eine „Neue Kultur des Maßes“ in der medizinischen Versorgung der versicherten Patienten einzuführen. Erinnern wir uns daran, dass seinerzeit Paul Kirchhof hierzu mit seinem Beitrag „Das Recht auf Gesundheit“ einen Weg skizziert hat, der durchaus gangbar erscheint.
Vgl. hier die Beitragsrezension v. L. Barth >>> http://www.iqb-info.de/Kirchhoff.pdf
Der Phantasie des Gesetzgebers sind also keine Grenzen gesetzt, zumal sich offenbar mehr und mehr die Bürger daran gewöhnt haben, Einschnitte in seine individuelle Rechtssphäre hinzunehmen. Die Bundesregierung möge aber nicht auf halben Wege stehen bleiben. Zuschläge für Freizeitsportler, die bestimmte Risikosportarten ausführen, könnten ebenso in Erwägung gezogen werden, wie die alljährliche Gewichtsmessung entweder durch den staatlichen Gewichtskommissar oder den Arzt. Der ungehemmte Genuss der Currywurst mit Pommes führt nicht selten zu Gewichtsproblemen und es erscheint nicht hinnehmbar, dass die Solidargemeinschaft hiermit belastet wird. Bezogen auf das Staatsvolk ließen sich hier ungeahnte Finanzreserven erschließen, so dass es gar nicht mehr ins Gewicht fällt, wenn etwa der Neubau der Bundesgesundheitsministeriums in Bonn offensichtlich zu klein ausgefallen und nicht ausreichend Platz für alle Mitarbeiter gegeben ist, mal ganz abgesehen von dem Gesamtvolumen von rund 30 Milliarden, die der Bund, die Länder und die Kommunen im letzten Jahr erneut zu „Grabe getragen“ haben.











