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Schlafmützen gefährden den Verkehr

01.01.200410:00 UhrVereine & Verbände

(openPR) Sicherheitsrisiko Schlafapnoe

ADAC warnt vor rechtlichen Konsequenzen

Autofahrer, die sich trotz der so genannten obstruktiven Schlafapnoe (OSA), einer Ernst zu nehmenden Schlafkrankheit, hinters Steuer ihres Autos setzen, müssen nach Informationen des ADAC mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. So verbietet das Gesetz kranken Kraftfahrern eine Teilnahme am Straßenverkehr, wenn sie durch ihre Krankheit andere gefährden. Eine Zuwiderhandlung wird mit 25 Euro geahndet. Auch in strafrechtlicher Hinsicht ist die Schlafkrankheit von Bedeutung. Ist ein Verkehrsunfall auf eine erkennbare Übermüdung zurückzuführen, kann gegen den Fahrer eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden.

Wie der Automobilclub mitteilt, ist der Anteil von Verkehrsunfällen mit Personenschäden, die auf Übermüdung zurückzuführen sind, in der amtlichen Statistik des Jahres 2002 mit 0,7 Prozent sehr gering. Schätzungen gehen jedoch davon aus, dass jeder vierte Autounfall durch Müdigkeit am Steuer verursacht wird. Eine der häufigsten Ursachen fürs Einnicken beim Autofahren ist die obstruktive Schlafapnoe.

Rund drei Prozent der Deutschen leiden an der OSA, Männer öfter als Frauen. Bei der Krankheit wird der natürliche Schlaf durch Atempausen empfindlich gestört und somit seiner Erholungswirkung beraubt. Die Folge sind Tagesmüdigkeit mit Konzentrationsstörungen, bei längerem Krankheitsverlauf besteht ein erhöhtes Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall. Wie Untersuchungen im Fahrsimulator gezeigt haben, reagierten Schlafapnoe-Patienten bei Bremszeit und Spursicherheit deutlich schlechter als gesunde Teilnehmer. Obwohl sich die OSA gut durch Medikamente, eine Beatmungstherapie oder chirurgische Maßnahmen behandeln lässt, verzichten viele Patienten darauf.

Bei einem Unfall können einem Schlafapnoiker theoretisch auch in versicherungsrechtlicher Hinsicht Probleme entstehen. Wenn dem Fahrer die Übermüdung nachgewiesen wird, darf die Kfz-Haftpflichtversicherung ihn mit bis zu 5 000 Euro in Regress nehmen, bei der Vollkaskoversicherung besteht sogar Leistungsfreiheit.

Die gesundheitliche Gefährdung durch Schlafapnoe und die möglichen rechtlichen Konsequenzen waren unter anderem Thema des ADAC-ÄrzteCollegiums, das im April in München getagt hat.

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