openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Off-Label-Use: Chancen auf ein Widerspruchsverfahren?

13.10.201013:29 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Sprechen Prüfstellen einen Regress wegen nichtverordnungsfähiger Arzneimittel (so genannter Off-Label-Use) aus, wird derzeit kein Widerspruchsverfahren durchgeführt. Die Rechtsmittelbelehrungen in den Regressbescheiden sehen sofort die Klage vor dem zuständigen Sozialgericht vor. Das könnte sich ändern.


Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung werden Vertragsärzte daraufhin überprüft, ob ihre medizinischen Behandlungen tatsächlich notwendig und somit wirtschaftlich waren. Wird die Behandlungs- oder Verordnungsweise als „unwirtschaftlich“ angesehen, wird eine Honorarkürzung bzw. ein Regress ausgesprochen. Gegen diesen Prüfbescheid kann der Arzt Widerspruch einlegen. Erst bei Abweisung des Widerspruchs kommt es gegebenenfalls zu einer Klage vor den Sozialgerichten.

Anders ist das bislang beim so genannten Off-Label-Use, also der Verordnung von Arzneimitteln außerhalb der zugelassenen Indikation. Zwar regelt § 106 Abs. 5 Satz 3 SGB V, dass bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen vor der Klageerhebung grundsätzlich ein Vorverfahren stattzufinden hat, allerdings wurde im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV-WSG, in bestimmten Konstellationen das Vorverfahren ausgeschlossen. So findet bei Leistungen, die durch das Gesetz oder durch die Richtlinien nach § 92 SGB V aus dem gesetzlichen Leistungskatalog ausgeschlossen sind, kein Widerspruchsverfahren mehr statt.

Höchstrichterlich noch nicht geklärt, ist allerdings die Frage, ob auch in solchen Fällen auf die Durchführung eines Vorverfahrens verzichtet werden kann, bei denen die medizinischen Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen und für die Entscheidung ausschlaggebend sind, wie zum Beispiel bei der Frage der Zulässigkeit eines Off-Label-Use.

Das SG Berlin hat im Urteil vom 17.03.2010 (Az.: S 83 KA 651/08) die Vorschaltung eines Vorverfahrens in solchen Fällen für erforderlich gehalten. Die Begründung: Wenn medizinische Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen und für die Entscheidung ausschlaggebend sind, so ist es weiterhin sachgerecht, dass der aufgrund seiner Besetzung mit Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung (typischerweise Vertragsärzte) und der Krankenkassen mit besonderer medizinischer Fachkunde ausgestattete Beschwerdeausschuss im Rahmen des Vorverfahrens die Entscheidung der Prüfungsstelle überprüft.

Insbesondere in folgenden Konstellationen ist nach Auffassung des Sozialgerichts ein Vorverfahren vor dem Beschwerdeausschuss durchzuführen, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist:

Off-Label-Use

Verordnung nicht in Deutschland zugelassener Präparate
Regress, weil anstelle des verordneten verschreibungspflichtigen
Präparats ein nicht verschreibungspflichtiges hätte eingesetzt werden sollen
Regress, weil anstelle eines günstigeren Fertigarzneimittels ein
Rezepturarzneimittel verordnet wurde
Regress wegen Überschreitung der in der Arzneimittelinformation angegebenen Verordnungs- bzw. Anwendungsmenge.
Fazit: Das vom SG Berlin entschiedene Verfahren ist mittlerweile beim Bundessozialgericht (Az. B 6 KA 13/10 R) anhängig. Angesichts der deutlichen Mehrbelastung, die auf alle Sozialgerichte bei Wegfall des Vorverfahrens zukommt, bleibt es spannend, wie das BSG entscheiden wird. In bereits laufenden Verfahren wird teilweise das Verfahren ausgesetzt, um ein Vorverfahren nachzuholen.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 475471
 1300

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Off-Label-Use: Chancen auf ein Widerspruchsverfahren?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von ECOVIS Europe AG

Das konkrete Ziel muss im Fahrtenbuch ausgeswiesen sein - Urteil des BFH vom 01.03.2012
Das konkrete Ziel muss im Fahrtenbuch ausgeswiesen sein - Urteil des BFH vom 01.03.2012
Für jede Fahrt gibt es obligatorische Angaben, wie Datum und konkretes Ziel, die im Fahrtenbuch angegeben werden müssen. Das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 01. März 2012 VI R 33/10 bekräftigt somit die Mindeststandards für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. In dem zu entscheidenden Fall waren als Fahrtziele lediglich die Ortsangaben angegeben, etwa „F – A-Straße – F“, vereinzelt auch die Namen von Kunden oder der Zweck der Fahrt, beispielsweise „Tanken“, dazu der Kilometerstand bei Fahrtende sowie die gefahrenen Tageskilometer. Die Klä…
ECOVIS Primeko Audit: Neuer Ecovis-Partner in Mazedonien
ECOVIS Primeko Audit: Neuer Ecovis-Partner in Mazedonien
Berlin, 4. November 2011 – Seit kurzem ist Ecovis auch in der Republik Mazedonien wieder mit einem starken Partner aus dem Bereich Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung vertreten. Das führende Beratungsunternehmen für den Mittelstand ist inzwischen mit mehr als 60 Partnerkanzleien weltweit tätig. Von ihrer landesspezifischen Expertise profitieren auch deutsche Ecovis-Mandanten, die international tätig sind, sei es im Waren- oder Dienstleistungsexport, als Importeure oder mit einer Auslandsproduktion. Die Kanzlei ECOVIS Primeko Audit hat ihr…

Das könnte Sie auch interessieren:

Norditropin abseits seiner medizinischen Domäne: Warum Bodybuilder und Hausfrauen Norditropin kaufen
Norditropin abseits seiner medizinischen Domäne: Warum Bodybuilder und Hausfrauen Norditropin kaufen
… Anwendung bei Erwachsenen, die unter einem Wachstumshormonmangel leiden. Abseits der medizinisch indizierten Anwendungsgebiete gibt es eine Reihe von Behandlungen, die als „Off-Label-Use“ oder „zulassungsüberschreitende Anwendungen“ bezeichnet werden. Die Anzahl der Patienten, die ohne medizinischen Grund Norditropin kaufen, ist in den letzten Jahren stetig …
Off-Label-Use von Arzneimitteln im Krankenhaus
Off-Label-Use von Arzneimitteln im Krankenhaus
Berlin, 7.4.2011 - Die Verordnung eines Medikaments außerhalb seiner Zulassung, der so genannte Off-Label-Use, ist anders als bei der ambulanten Versorgung grundsätzlich zulässig hat jetzt das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Die Verordnung eines Medikaments außerhalb seiner Zulassung ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts …
Mehr Wahlfreiheit für Frauen beim Schwangerschaftsabbruch - pro familia begrüßt Zulassungsänderung für Mifegyne
Mehr Wahlfreiheit für Frauen beim Schwangerschaftsabbruch - pro familia begrüßt Zulassungsänderung für Mifegyne
… jedoch nie eine Zulassung beantragt hat und dies auch in Zukunft nicht plant. Deshalb wird dieses Prostaglandin bereits jetzt weltweit – auch in Deutschland – im off-label-use angewendet, das heißt, die Anwendung erfolgt außerhalb der Zulassung. Dies ist möglich, weil ÄrztInnen in der klinischen Praxis nicht an die Zulassung, sondern an die medizinische …
Bild: Krankenkasse muss ärztliche Behandlung aufgrund Fehldiagnose übernehmenBild: Krankenkasse muss ärztliche Behandlung aufgrund Fehldiagnose übernehmen
Krankenkasse muss ärztliche Behandlung aufgrund Fehldiagnose übernehmen
… an einer multimodalen Sensibilitätsstörung der unteren Extremitäten. Zunächst wurde eine Ganglionitis diagnostiziert, die mittels Immunglobulinen im Rahmen eines "Off-label-use" (Einsatz von Medikamenten außerhalb des arzneimittelrechtlich zugelassenen Anwendungsbereichs) behandelt werden sollte. Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme hierfür ab, …
Bild: Methylphenidat auch für ErwachseneBild: Methylphenidat auch für Erwachsene
Methylphenidat auch für Erwachsene
… Zur Kostenerstattung durch die GKV bestand für sie nur dann eine Möglichkeit, wenn sie nachweisen konnten, dass die Voraussetzungen für einen sogenannten Off-Label-Use vorlagen. Die Anforderungen an diesen sind nach der (verfassungsrechtlichen) Rechtsprechung sehr hoch. Erforderlich ist, dass eine lebensbedrohliche oder zumindest ähnlich schwer wiegende …
Bild: Seminar: Markenschutz intensiv am 15. Mai 2019 in WürzburgBild: Seminar: Markenschutz intensiv am 15. Mai 2019 in Würzburg
Seminar: Markenschutz intensiv am 15. Mai 2019 in Würzburg
… auch noch nachträglich Länder aufgenommen werden. Wie ist das zu beantragen und wie läuft das Verfahren der Schutzverweigerung ab? In der Unionsmarke ist das Widerspruchsverfahren mit Cooling Off und Opting out nicht immer leicht zu verstehen, außerdem wird im Gegensatz zum deutschen Widerspruchsverfahren auch eine Kostenentscheidung getroffen. Wie …
Bild: Markenschutz intensiv, 24. September 2018 in KölnBild: Markenschutz intensiv, 24. September 2018 in Köln
Markenschutz intensiv, 24. September 2018 in Köln
… auch noch nachträglich Länder aufgenommen werden. Wie ist das zu beantragen und wie läuft das Verfahren der Schutzverweigerung ab? In der Unionsmarke ist das Widerspruchsverfahren mit Cooling Off und Opting out nicht ganz einfach zu verstehen, außerdem wird im Gegensatz zum deutschen Widerspruchsverfahren auch eine Kostenentscheidung getroffen. Anhand …
Verschrieben, aber nicht zugelassen
Verschrieben, aber nicht zugelassen
IIR-Konferenz "Off-Label-Use" am 23. September im Dorint Hotel Pallas in Wiesbaden Frankfurt am Main/Wiesbaden, 07. August 2008. Die Verordnung von Arzneimitteln außerhalb ihrer konkreten Zulassung ist Alltag in deutschen Praxen. Vor allem in der Krebsversorgung und der Kinderheilkunde greifen Ärzte auf den sogenannten Off-Label-Use zurück: Patienten, …
Ausnahmesweise: Medikamnete ohne Zulassung (off-label-use)
Ausnahmesweise: Medikamnete ohne Zulassung (off-label-use)
… die Krankenkassen die Kosten nicht. Gleiches gilt, wenn das Medikament zwar zugelassen ist, aber nicht für die beabsichtigte Behandlung ausdrücklich indiziert ist (off-Label-use). Der Ausschluss dieser Arzneimittel gilt aber nicht ausnahmslos, wenn es sich um unverzichtbare und erwiesenermaßen wirksame Therapien handelt. So hat das Landessozialgericht …
Bild: Botox® erhält in USA und in Großbritannien die offizielle Zulassung zur Behandlung schwerer MigräneformenBild: Botox® erhält in USA und in Großbritannien die offizielle Zulassung zur Behandlung schwerer Migräneformen
Botox® erhält in USA und in Großbritannien die offizielle Zulassung zur Behandlung schwerer Migräneformen
Die Forum Klinik, Fachklinik für Ästhetische und Plastische Chirurgie in Köln informiert über Neuigkeiten bei der Anwendung von Botulinumtoxin (Botox ®). Die Information, daß Botox® bei Migräne helfen kann ist absolut nicht neu. Im Rahmen der Faltrenbehandlung mit Botox ® bzw Vistabel ®, dessen Inhaltsstoff mit Botulinumtoxin A identisch ist, haben wir immer wieder als wilkommenen Nebeneffekt eine Verbesserung chronischer Kopfschmerzen beobachtet. Gut vorstellbar ist auch die Wechselwirkung von unwillkürlich dauerhaft angespannter Muskulatur…
Sie lesen gerade: Off-Label-Use: Chancen auf ein Widerspruchsverfahren?