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Als Selbständiger, Freelancer oder Hausfrau freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?

Bild: Als Selbständiger, Freelancer oder Hausfrau freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?

(openPR) Die Deutsche Rentenversicherung bietet allen, die nicht sozialversicherungspflichtig sind wie Selbständigen, Freelancern und nicht berufstätigen Familienangehörigen die Möglichkeit, durch freiwillige Beiträge einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente zu erreichen. Als Betroffener fragt man sich nun, ist dies sinnvoll oder soll man besser privat vorsorgen.



Wie fast immer ist die Antwort: es kommt auf die persönlichen Verhältnisse und die vorliegenden Angebote an! Deshalb hat die KölnerRente Unternehmensberatung unter www.koelner-rente.de/P-GesetzlicheRente.afp ein Rechentool ins Internet gestellt, mit dem man die Wirkung der Einzahlungen auf die Höhe der Rente bei der Deutschen Rentenversicherung und einer Rürup-Rente am Beispiel der KölnerRente vergleichen kann.

Dabei kommt man zu folgenden allgemeinen Ergebnissen

· Bei der privaten Vorsorge mit der KölnerRente ist die garantierte Rente meist höher - oft doppelt oder dreimal so hoch wie die gesetzliche Rente bei gleichen Sparraten und Laufzeit. Durch Überschussbeteiligungen kann sie – je nach Laufzeit – auf das 6-fache steigen.
· Besonders für junge Menschen ist es in der Regel viel lukrativer, privat vorzusorgen. Bei einem 23 Jährigen ist die garantierte KölnerRente dreimal so hoch, bei einem 40 Jährigen 1 ½ mal so hoch wie die gesetzliche Rente.
· Menschen in den neuen Bundesländern stehen sich meist auch viel besser, wenn sie privat vorsorgen. Bei einem 23 Jährigen ist sie hier drei ein halb mal so hoch, bei einem 40 Jährigen rd. doppelt so hoch!
· Zu beachten ist, dass die gesetzliche Rente mit einem der besten Angebote bezüglich der garantierten Renten auf dem deutschen Markt verglichen wird. Bei anderen Angeboten kann die gesetzliche Rente im Vergleich durchaus auch einmal besser abschneiden.
· Für alle Selbständigen, die freiwillig in ein Versorgungswerk zahlen, kann sich der Vergleich im Internet ebenfalls lohnen.

Hier noch Hintergrundinformationen zu den beiden Modellen

· Bei der Gesetzlichen Rente erhält man für seine Einzahlungen sogenannte Entgeltpunkte. Die Höhe richtet sich nach den Pflichtbeiträgen eines Durchschnittsverdieners. Der Durchschnittsverdienst beträgt im Jahr 2007 29.488€ pro Jahr bzw. 2.457€ brutto pro Monat. Darauf sind 19,9% Beiträge, das sind rd. 489€ pro Monat fällig, um einen Entgeltpunkt zu bekommen. Zahlt ein Selbständiger nun auch 489€ monatlich ein, bekommt er auch einen Entgeltpunkt. Zahlt er z.B. 150€ ein, bekommt er 150/489=0,307 Entgeltpunkte.
· Interessant ist folgender Zusammenhang: Steigt das Durchschnittseinkommen an, so sinkt - bei gleichbleibendem Sparbeitrag - die Höhe der gutgeschriebenen Entgeltpunkte für den Selbständigen. Steigt z.B. das Durchschnittseinkommen um 2% auf 2.506€ und damit der entsprechende Beitrag auf 499€ dann errechnet sich der Entgeltpunkt so: 150/499=0,301 Entgeltpunkte. Die Einzahlungen werden bei steigenden Durchschnittseinkommen also immer weniger wert.
· Steuerlich werden beide Modelle sowohl in der Ansparphase als auch in der Rentenphase gleich behandelt.
· In der Rentenphase werden in beiden Fällen keine Krankenkassenbeiträge und Beiträge zur Pflegeversicherung fällig, wenn man als Selbständiger privat versichert sind. Ist man jedoch im Rentenalter gesetzlich krankenversichert, so reduziert sich die gesetzliche Rente noch um die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die Rürup-Rente jedoch nicht.
· Die Höchstgrenzen für die Sparbeiträge betragen bei der gesetzlichen Rente 1.044,75€ (2007 West und Ost) monatlich, bei der Rürup-Rente 1.666€ (Singles) und 3.333€ (Verheiratete).
· Bei der gesetzlichen Rente ist immer auch eine Hinterbliebenenversorgung eingeschlossen. Da dies den Rentenanspruch tendenziell reduziert, ist die KölnerRente ganz besonders für Singles interessant, da die Hinterbliebenenvorsorge nicht automatisch eingeschlossen ist. Wenn man für die Hinterbliebenen (Ehepartner oder Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft und versorgungsberechtigte Kinder) vorsorgen will, wählt man die Option "Hinterbliebenenrente 60%", um die Ergebnisse zu vergleichen. Eine andere Möglichkeit ist es, den Sparbeitrag auf beide Partner aufzuteilen und so für jeden eine eigene Rente anzusparen. Man muss selber rechnen und entscheiden, was für einen besser ist.

Weitere Informationen unter www.koelner-rente.de

KölnerRente
Unternehmensberatung
Dipl.-Kfm. Peter Schönbohm

An der Abtsmühle 25
50126 Bergheim

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