(openPR) Sparbeiträge in die private oder betriebliche Altersvorsorge, die noch bis zum Jahresende eingezahlt werden, können im Rahmen der Höchstbeträge noch rückwirkend für das ganze Jahr steuermindernd bei der Einkommensteuer 2007 in Ansatz gebracht werden.
Bei der Riester-Rente sind das Beiträge bis 1.575€ im Jahr und bei der betrieblichen Altersvorsorge bis zu 2.520€ pro Jahr, die steuerfrei eingezahlt werden können. Zusätzlich können bei der betrieblichen Altersvorsorge noch bis zu 1.500€ pro Jahr steuerfrei eingezahlt werden, wenn keine alte Direktversicherung besteht oder wenn bei einer bestehenden Direktversicherung auf die Pauschalversteuerung und auf die Steuerfreiheit im Rentenalter verzichtet wurde. Bei den Durchführungswegen Unterstützungskasse und Direktzusage sind u.U. weitere steuerfreie Einzahlungen möglich.
Eine Sonderstellung bezüglich der Höhe der möglichen Einzahlungen nimmt die Rürup-Rente – auch Basisrente genannt – ein. Hier können Singles bis zu 20.000€ pro Jahr und Paare bis zu 40.000€ pro Jahr steuermindernd einzahlen. Dabei sparen Selbständige doppelt: Zum einen reduzieren die Einzahlungen die Steuerlast in 2007. Zum anderen wirken sich die Zahlungen auch auf die Steuervorauszahlungen für das Folgejahr aus. Hat ein Selbständiger in diesem Jahr gute Geschäfte gemacht, so kann er einen Teil seines Gewinns steuermindernd in die Altersvorsorge stecken und erhöht so gleichzeitig seine Liquidität in 2008. Bei der KölnerRente, einer klassischen Rentenversicherung mit Rürup-Förderung, kann man neben regelmäßigen Einzahlungen auch hohe Einmalzahlungen leisten, wenn die Ertragslage das erlaubt und man kann die Einzahlungen einstellen, wenn man das Geld an anderer Stelle dringender benötigt. Weitere detaillierte Informationen darüber, wie sich die Beiträge zur Rürup-Rente, zur Riester-Rente und zur betrieblichen Altersvorsorge auswirken, findet man unter www.koelner-rente.de.
KölnerRente
Dipl.-Kfm. Peter Schönbohm
Unternehmensberatung
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