(openPR) Laut Beschluss des Gesetzgebers müssen in Zukunft alle Hausbesitzer ab dem 01.07.20078ihren Mietern oder Käufern den Gebäude-Energieausweis vorlegen können. Dieser Energieausweis soll Verbraucher informieren, Einsparpotentiale aufzeigen und einen Vergleich des energetischen Zustands von Gebäuden ermöglichen. Bei dem Energieausweis unterscheidet man zwischen verbrauchs – und bedarfsorientierten Ausweisen. Die verbrauchsbasierten Ausweise zeigen die Energiebilanz anhand eines tatsächlichen Verbrauches, während die bedarfsorientierten Ausweise keinen Rückschluss auf den tatsächlichen Verbrauch geben.
Hier werden mit Hilfe von sehr detaillierten Rechenmethoden Werte nach einheitlichen Randbedingungen für ganz Deutschland ermittelt. In der Übergangsfrist, d.h. bis zur Einführung ab 01.07.2008 , wird vor Billigangeboten des neuen Energieausweises gewarnt. Diese Billig-Energieausweise könnten ungültig sein, so Robert Balthasar , von Robert Balthasar Relocation und Immobilien aus Köln. Die Vorlage eines unvollständigen Ausweises kann mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro geahndet werden. Die Ungültigkeit eines Energiepasses erkennt man beispielsweise daran, das individuelle Empfehlungen für die Modernisierung des Hauses beigefügt sind. Grundsätzlich sollte sich der Aussteller immer mit Hilfe einer Vor-Ort-Begehung einen Überblick über die qualitativen Gegebenheiten von Fenstern, Wände, Heiztechnik etc. verschaffen. Weitere Informationen auf Anfrage gibt es im Internet unter www.balthasar-immobilien.de
Robert Balthasar Relocation und Immobilien
Worringer Straße 19
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