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Kfz-Steuer für Wohnmobile: Proteste zeigen Erfolge

26.08.200722:59 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Finanzbehörden prüfen Zulässigkeit der rückwirkenden Steuererhöhung

Hannover, 26. August 2007 - Die massiven Proteste der Wohnmobileigner gegen verfassungswidrige Bestandteile des Steuererhöhungsgesetzes für Wohnmobile und das juristische Vorgehen der Reisemobil Union (RU) zeigen Wirkung in den deutschen Finanzämtern. In einem Schreiben, das der RU vorliegt, schlägt das Finanzamt Montabaur-Diez einem Wohnmobilbesitzer vor, das Einspruchsverfahren ruhen zu lassen und die Vollstreckung des Erhöhungsbetrages vorerst auszusetzen. Begründung: Die Rechtmäßigkeit des 3. Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetzes werde derzeit durch eine vorgesetzte Dienststelle geprüft und es bestünde eine unklare Rechtslage.



"Diese Aussagen belegen, dass der von der Reisemobil Union eingeschlagene Weg richtig ist und in den Finanzverwaltungen ebenfalls Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Erhöhungsgesetzes bestehen", wertet Peter Broszio das bislang ungewöhnliche Vorgehen des Finanzamt Montabaur. "In Niedersachsen beispielsweise ruhen die Verfahren nach Einsprüchen in der Regel - der Steuermehrbetrag wird aber dennoch sofort von den Finanzämtern abgebucht", so der RU-Steuerexperte. Als Hardliner verhalten sich allerdings noch viele Finanzämter in Nordrhein-Westfalen: Dort werden die Wohnmobilbesitzer trotz der zwei anhängigen Musterklagen der Reisemobil Union in teure individuelle Gerichtsverfahren gedrängt. "Absolut überflüssig und darüber hinaus werden Steuergelder durch dieses Vorgehen vergeudet", meint Broszio.

Die Reisemobil Union hat als der Dachverband der Wohnmobilfahrer Anfang August 2007 zwei Musterklagen gegen die verfassungswidrigen Bestandteile des Steuererhöhungs¬gesetzes aus dem Dezember 2006 eingelegt (Finanzgericht des Saarlandes, AZ 2 K 1439/07 und Finanzgericht München, AZ 4 K 2853/07). Hierbei wendet sich die Reisemobil Union einerseits gegen die Rückwirkung der Steuererhöhung und andererseits gegen einen Ver¬stoß des Gleichbehandlungsgebots des Grundgesetzes. Finanziert werden die Verfahren durch Spenden, die die RU hierfür in den letzten Wochen eingeworben hat. Mittlerweile hat auch der ADAC nachgezogen und am Finanzgericht Hannover eine Klage angestrengt, die sich - allerdings nur - gegen die Rückwirkung der Steuererhöhung richtet.

Die Reisemobil Union hält für die Reisemobilbesitzer umfangreiches Informationsmaterial und Mustertexte für die Einspruchsverfahren bereit. Sie sind im Internet unter www.reisemobil-union.de abrufbar. Auch auf dem derzeit stattfindenden Caravan Salon 2007 in Düsseldorf informiert die RU zur Steuererhöhung und den Musterklagen
(Halle 12, Stand A22).

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Reisemobil Union e.V.
Ansprechpartner für die Redaktionen: Jens Voshage, Pressereferent
Heinrich-Jasper-Weg 18, 30457 Hannover
Mobiltelefon 0178-8 67 42 43
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www.reisemobil-union.de

Reisemobil Union - Standpunkte


Dachverband der Reisemobilfahrer
Die RU vertritt die Interessen der Wohnmobilfahrer gegenüber Bund, Bundesländern und Kommunen. Sie setzt sich für die Produktqualität der Reisemobile ein. Darüber hinaus unterstützt die RU den Reisemobil-Tourismus in Deutschland und Europa.

Sterne sind uns Schnuppe
Die RU kämpft gemeinsam mit der Fachzeitschrift Reisemobil International gegen die drohende Klassifizierung von Wohnmobilstellplätzen, da diese zu einer Verteuerung der Stellplätze führen wird. Der DTV und der ADAC, die versuchen, sich mit einer Klassifizierung zusätzlich Einnahmen zu generieren, vertriten nicht die Interessen der Wohnmobilfahrer.

Feinstaub-Fahrverbote
Der Städtetourismus mit Wohnmobilen kann durch großflächige Fahrverbotszonen für Dieselfahrzeuge massiv behindert werden, da für Reisemobile zurzeit keine zugelassenen Dieselpartikelfilter zur Nachrüstung erhältlich sind. Gleichzeitig ergibt sich für Wohnmobilbesitzer, die innerhalb der Verbotszonen wohnen, ein enteignungsähnlicher Verwaltungsakt, da sie ihre Fahrzeuge nicht mehr nutzen können.

Kfz-Steuererhöhung
Auch wenn durch die massiven Proteste der Reisemobilisten die Steuererhöhung abgemildert wurde, bleibt eine unverhältnismäßige Steuerbelastung für Reisemobile bestehen. Dies wird verstärkt durch die rückwirkende Steuererhöhung. Die RU stellt den Mitgliedern Basistexte für Einsprüche gegen die aktuellen Steuerbescheide zur Verfügung und organisiert das weitere rechtliche Vorgehen. Auch eine Verfassungsklage ist nicht ausgeschlossen.

Neue Stellplätze
Weiterhin berät die RU Kommunen und private Stellplatzbetreiber ehrenamtlich und kostenlos hinsichtlich der Lage und Ausstattung von neuen Stellplätzen.

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