(openPR) Die Berufsverbände der Pflege schicken sich an, sich vollständig dem vermeintlichen Diktat des ärztlichen therapeutischen Monopols entziehen zu können. Auch wenn es derzeit den Berufsverbänden nicht gelungen ist, hinreichend den Begriff der Pflege zu definieren, scheint es geboten zu sein, rein vorsorglich einen Beitrag zur Überwindung von drohenden Versorgungsdefiziten bei der Betreuung und freilich auch Behandlung der Patienten leisten zu müssen. Es ist zwar nicht opportun, zur Zeit vor den Gefahren einer Entprofessionalisierung ärztlicher Tätigkeiten zu warnen, wenngleich dies weder zu Sprach- noch Denkverboten führen kann und darf.
Mit Blick auf den Alterspatienten wird mit Sorge die Tendenz der Entprofessionalisierung beobachtet, erfordert doch gerade die Behandlung des multimorbiden Alterspatienten ein weites Spektrum anamnestischer, diagnostischer und therapeutischer Kenntnisse und Erfahrungen, die derzeit nicht von den Pflegekräften erwartet werden können und im Übrigen auch nach den arbeitsteiligen Prozessen der Heilbehandlung nicht vorausgesetzt werden. In diesem Sinne wird nach wie vor leidenschaftlich dafür plädiert, bei der Ärzteschaft sowohl die Behandlungspflege als auch die Medikation mit Blick auf die Dauermedikation zu belassen und unter ihrer Verantwortung zu stellen. Gerade die Pharmakotherapie eines Alterspatienten setzt ein Höchstmaß an pharmakologischen Kenntnissen voraus, die aufgrund der Ausbildung der Pflegenden nicht erwartet werden kann und darf. Es droht der pflegediagnostische Tunnelblick, der dass gesamte Spektrum der polypharmakologischen Therapie nicht zu überblicken vermag und so unweigerlich in eine pflegerisch verordnete Intoxikationspsychose münden kann. Dies gilt vornehmlich auch für die scheinbar unproblematische Dauermedikation (resp. einer Bedarfsmedikation) eines chronisch Kranken.
Lutz Barth