(openPR) Sowohl im Zuge der Gesundheits- als auch der Pflegeversicherungsreform können wir verstärkte Aktivitäten der Pflege-Berufsverbände beobachten, in denen die Pflege insgesamt mehr Eigenständigkeit und Verantwortung für sich reklamiert.
Marie-Luise Müller, Vorsitzende des Deutschen Pflegerats, bekräftigte in einem Interview zum 10. Haupstadtkongress „Medizin und Gesundheit“ mit Thomas Hommel erneut eine der grundlegenden berufspolitischen Forderungen der Pflege:
„Pflege will nicht länger Anhängsel eines medizindominierten Gesundheitssystems sein! Patienten brauchen professionelle Pflege, verordnet durch ausgewählte Pflegefachkräfte und ohne Verordnungsschein des Arztes!“
Quelle: Hauptstadtkongress.de >>> http://www.hauptstadtkongress.de/2007/interview_070518.php
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Der im Kern begrüßenswerte Prozess der Emanzipation der Pflegeberufe geht zuweilen aber nicht mit einer Verbesserung und Steigerung der Qualität der zu erbringenden Leistungen einher, wie ganz aktuell etwa der vom MDK Rheinland-Pfalz veröffentlichte Qualitätsprüfungsbericht 2006 dokumentiert: Die Zahl der Anbieter mit Mängel steigt. Die Zahlen müssen nachdenklich stimmen, denn bei ca. 40% aller ambulanten Dienste in Rheinland-Pfalz hatte der MDK mit Blick auf die Ergebnisqualität keine Beanstandungen, während demgegenüber bei Pflegeheimen der Anteil der Einrichtungen ohne Mängel bei nur ca. 20% lag (Quelle: MDK Rheinland-Pfalz, Qualitätsprüfung in ambulanten &. stationären Pflegeeinrichtung in Rheinland-Pfalz, 2006 >>> http://www.mdk-rlp.de/070521_MDK_Pflege_Quali_2006.pdf)
Konsens dürfte darüber bestehen, dass professionelle Pflege u.a. die medizinische Behandlungspflege beinhaltet. Insofern ist die Behandlungspflege durchaus medizindominiert, gründet diese doch auf einer entsprechende Diagnose und dem sich daran anschließenden medizinischen Therapiekonzept, dass selbstverständlich der Arzt zu verantworten hat.
Zu fragen ist also, welcher Pflegebegriff den Forderungen nach mehr Eigenständigkeit der Pflege zugrunde zu legen ist? Weiter dürfte Einvernehmen dürfte darüber bestehen, dass die Wertigkeit des Pflegeberufes nicht darin zu erblicken ist, ein Rezept auszustellen und zu unterfertigen!
Nehmen wir also die Qualitätsberichte als Maßstab für die Beurteilung der Qualität der medizinischen Behandlungspflege, so muss die Frage nach den Ursachen der Defizite nicht nur erlaubt sein, sondern vielmehr in den Fokus der Betrachtungen auch über die Frage nach der Eigenständigkeit der Pflege gerückt werden. Wenn also – was wohl regelmäßig der Fall sein wird – das Pflegepersonal die vom Arzt angeordneten Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege durchführt und gleichwohl Qualitätsdefizite zu beklagen sind, fragt sich, ob sich eine qualitative Verbesserung der Ergebnisse einstellen wird, wenn das Pflegepersonal allein im Rahmen der berufspolitisch gewünschten Übertragung von sog. Vorbehaltsaufgaben die behandlungspflegerische Versorgung sicherstellt. Bestehende Zweifel hieran werden jedenfalls nicht dadurch ausgeräumt, in dem stereotyp der Ruf nach den Vorbehaltsaufgaben für die Pflege erschallt und alljährlich die Qualitätsberichte ein beredtes Zeugnis auch über die pflegerische Leistungen ablegt.
Lutz Barth













