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Pflegekräfte und Aufklärungspflichten

17.01.200711:10 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Was sollten Pflegekräfte über die ärztlichen Aufklärungspflichten wissen?

Pflegekräfte reklamieren zunehmend für sich einen Aufgabenbereich, der ausschließlich ihnen vorbehalten ist. Über die Etablierung der sog. Vorbehaltsaufgaben wird der Versuch unternommen, sich bewusst von dem ärztlichen Kompetenzbereich abzugrenzen. Nehmen wir diese Entwicklung ernst, so kann dies freilich nicht ohne Folgen für die Aufklärungspflichten sein. Bisher schuldete ausnahmslos der Arzt die Aufklärung und diese wahr keiner Delegation auf das nachgeordnete nichtärztliche Assistenzpersonal fähig.

Anlass genug, sich über die Aufklärungspflichten (des Arztes) näher zu informieren!

>>> mehr dazu unter >>>
http://www.iqb-info.de/Interaktive%20Fortbildung%20Lutz%20Barth.htm

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