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Immobilienrecht – BGH verschärft Aufklärungspflicht des Verkäufers

13.11.202315:07 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Immobilienrecht – BGH verschärft Aufklärungspflicht des Verkäufers

(openPR) Gemäß dem Immobilienrecht treffen den Verkäufer verschiedene Aufklärungspflichten gegenüber dem Käufer. Diese Pflichten hat der BGH mit Urteil vom 15. September 2023 verschärft (Az.: V ZR 77/22).

Das Immobilienrecht kennt verschiedene Arten von Mängeln, die bei einer Immobile auftreten können. Bei versteckten Mängeln trifft den Immobilienverkäufer eine Aufklärungspflicht gegenüber den Käufer. Treten nach dem Kauf Mängel auf, sollte ein im Immobilienrecht versierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte berät sowohl Käufer als auch Verkäufer und stellt ihnen einen im Immobilienrecht erfahrenen Rechtsanwalt zur Seite.

Der Bundesgerichtshof hat mit aktuellen Urteil die vorvertraglichen Aufklärungspflichten des Immobilienverkäufers verschärft. Er machte deutlich, dass der Verkäufer seine Aufklärungspflichten nicht bereits dadurch erfüllt, wenn er dem Käufer Zugriff auf einen Datenraum mit Unterlagen und Informationen zu der Immobilie gewährt. Er könne nicht davon ausgehen, dass der Käufer durch den Zugang zum Datenraum auch Kenntnis von offenbarungspflichtigen Umständen erlangt. Das Immobilienrecht geht zwar davon aus, dass ein Käufer bei einer Immobilienbesichtigung leicht erkennbare Mängel ins Auge erkennt. Die Bereitstellung von Unterlagen in einem Datenraum sei aber nicht mit einer Besichtigung gleichzustellen. Der Verkäufer hätte daher über Mängel und anstehende Sanierungskosten aufklären müssen, so der BGH.

In dem vorliegenden Fall hatte die Klägerin mehrere Einheiten in einem gewerblichen Gebäudekomplex für rund 1,5 Millionen Euro erworben. Dass die Eigentümer der Einheiten aufgrund anstehender Sanierungsarbeiten eine Sonderumlage zahlen sollten, wusste sie allerdings nicht. Auch nicht, dass sich die Kosten für die Sanierungsarbeiten auf bis zu 50 Millionen Euro belaufen könnten. Entsprechende Unterlagen darüber hatte der Verkäufer erst kurz vor Abschluss des Kaufvertrags in den virtuellen Datenraum eingestellt und wurden von der Käuferin nicht mehr wahrgenommen.

Der BGH entschied nun, dass Verkäufer seine vorvertraglichen Aufklärungspflichten nicht erfüllt habe.

Die Entscheidung kann bei Immobilientransaktionen von großer Tragweite sein. Käufer und Verkäufer sind gut beraten, einen im Immobilienrecht kompetenten Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Ein Rechtsanwalt im Immobilienrecht kann eine Due Diligence Prüfung durchführen und versteckte Kosten und Risiken aufzuzeigen.

MTR Legal Rechtsanwälte berät bei Immobilientransaktionen und weiteren Themen des Immobilienrechts.

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