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EmpCo-Richtlinie schützt Verbraucher vor Greenwashing

13.03.202612:24 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: EmpCo-Richtlinie schützt Verbraucher vor Greenwashing

(openPR)

Strengere Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen

Mit der sog. EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) hat die Europäische Union einen wichtigen Schritt unternommen, um Verbraucher besser vor irreführenden Umweltversprechen zu schützen. Die Richtlinie ist Teil der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie und verfolgt das Ziel, nachhaltigen Konsum zu fördern und zugleich Greenwashing einzudämmen.

Unternehmen, insbesondere aus dem Handel, der Lebensmittelbranche und dem Konsumgütersektor müssen daher die strengeren Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in Werbung und Produktkennzeichnung noch stärker im Blick haben, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte, die u.a. im Wettbewerbsrecht berät.

Werbung mit Umweltversprechen

In den vergangenen Jahren ist die Werbung mit Umweltversprechen deutlich gestiegen. Begriffe wie klimaneutral, umweltfreundlich, nachhaltig oder grün finden sich mittlerweile auf einer Vielzahl von Produkten. Gleichzeitig haben Untersuchungen der Europäischen Kommission gezeigt, dass viele dieser Aussagen unklar formuliert oder nicht ausreichend belegt sind. Verbraucher können häufig nicht nachvollziehen, auf welcher Grundlage solche Versprechen gemacht werden. In manchen Fällen beruhen sie lediglich auf allgemeinen Marketingformulierungen oder auf Maßnahmen wie CO2-Kompensation, ohne dass tatsächlich eine umfassende Reduktion von Emissionen erfolgt ist. Die EmpCo-Richtlinie soll hier für mehr Transparenz sorgen und klare Grenzen für irreführende Umweltwerbung setzen.

Unlautere Geschäftspraktiken

Rechtlich knüpft die Richtlinie an die bereits bestehende Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken an. Diese bildet seit Jahren den europäischen Rahmen für den Schutz von Verbrauchern vor irreführender oder aggressiver Werbung. Die EmpCo-Richtlinie erweitert diesen Rahmen, indem sie bestimmte Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen ausdrücklich als potenziell unlautere Geschäftspraktiken einordnet. Insbesondere pauschale oder allgemeine Umweltversprechen geraten dabei stärker in den Fokus. Aussagen wie umweltfreundlich, klimaneutral oder nachhaltig produziert dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn klar erläutert wird, auf welche konkreten Eigenschaften eines Produkts sich diese Angaben beziehen und wenn sie auf überprüfbaren und nachvollziehbaren Nachweisen beruhen.

Klimaneutralitätsversprechen im Blick

Besonders kritisch betrachtet die Richtlinie sog. Klimaneutralitätsversprechen. Viele Unternehmen werben damit, dass ihre Produkte oder Produktionsprozesse CO2-neutral seien. Häufig basiert diese Aussage jedoch nicht auf einer tatsächlichen Reduktion der Emissionen, sondern auf Kompensationsmaßnahmen, etwa durch Investitionen in Klimaschutzprojekte oder Aufforstungsprogramme. Die EmpCo-Richtlinie stellt klar, dass solche Aussagen künftig nicht den Eindruck erwecken dürfen, ein Produkt sei vollständig klimaneutral, wenn die Emissionen lediglich ausgeglichen werden. Unternehmen müssen daher deutlich transparenter kommunizieren, ob eine Reduktion von Emissionen tatsächlich erfolgt oder ob lediglich Kompensationsmaßnahmen eingesetzt werden.

Nachhaltigkeitssiegel und Umweltlabels

Ein weiterer Schwerpunkt der Richtlinie liegt auf Nachhaltigkeitssiegeln und Umweltlabels. Verbraucher sehen sich mittlerweile mit einer Vielzahl von Labels konfrontiert, deren Bedeutung und Aussagekraft oft schwer nachvollziehbar ist. Manche Siegel beruhen auf unabhängigen Zertifizierungssystemen, andere werden von Unternehmen selbst entwickelt und verwendet. Die EmpCo-Richtlinie soll hier für mehr Klarheit sorgen. Nachhaltigkeitssiegel sollen künftig grundsätzlich nur noch zulässig sein, wenn sie auf einem staatlichen Zertifizierungssystem beruhen oder von unabhängigen Stellen überprüft werden. Labels ohne nachvollziehbare Prüfkriterien oder ohne unabhängige Kontrolle könnten damit künftig unzulässig sein.

Verstoß gegen Wettbewerbsrecht

Auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht gewinnt das Thema an Bedeutung. Da irreführende Umweltwerbung künftig ausdrücklich als unlautere Geschäftspraxis gelten kann, steigt das Risiko von Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbrauchsverbände. Unternehmen sollten daher ihre bestehenden Werbeaussagen kritisch überprüfen und ggf. anpassen.

MTR Legal Rechtsanwälte berät umfassend im Wettbewerbsrecht.

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