(openPR) Im Rahmen seiner wissenschaftlichen Tätigkeit hat das Forschungsinstitut der Kester-Haeusler-Stiftung für internationales Miet- und Immobilienrecht festgestellt, dass immer häufiger Flächenangaben bei Miet- und Immobilienkaufverträgen falsch sind. Dies hat bei beiden Vertragstypen jeweils unterschiedliche Auswirkungen. In jedem Fall sind die Auswirkungen aber erheblich.
Bei Mietverträgen kann die falsche Wohnflächenangabe zu einem Minderungsrecht des Mieters führen, wobei danach zu unterscheiden ist, ob eine genaue Quadratmeterfläche angegeben worden ist oder eine sog. Circa-Fläche.
Bei Immobilienkaufverträgen begründet eine falsche Flächenangabe ggf. sogar die Unwirksamkeit des Kaufvertrags selbst und zwar beispielsweise dann, wenn die Abweichung so gravierend ist, dass der Kaufvertrag sich als sittenwidrig nach § 138 Abs.1, 2 BGB darstellt (und zwar wenn der Kaufpreis im Verhältnis zur tatsächlichen Fläche unangemessen überhöht ist). Andererseits kann eine bewusste Falschangabe des Verkäufers, ggf. sogar des Maklers zu einem Anfechtungsrecht des Käufers über §§ 119, 123 BGB führen.
Kester-Haeusler-Forschungsinstitut
Abteilung für Internationales Miet- und Immobilienrecht
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Über das Unternehmen
Das Forschungsinstitut für Internationales Miet- und Immobilienrecht ist eine wissenschaftlich ausgerichtete Unterabteilung der Kester-Haeusler-Stiftung und widmet sich der umfassenden Auseinandersetzung mit miet- und immobilienrechtlichen Themen mit Auslandsberührung - im Rahmen von Publikationen, Vortragsveranstaltungen. Natürlich steht das Forschungsinstitut allen in diesem Bereich Interessierten als Ansprechpartner zur Verfügung, also insbesondere Vermietern, Mietern, Verkäufern, Käufern und Maklern. Für Fragen wenden Sie sich bitte an den Vorstand des Forschungsinstituts für Internationales Miet- und Immobilienrecht Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Wolfgang Böh. Herr Rechtsanwalt Dr. Böh gewährleistet nicht nur durch seine deutschlandweite Praxistätigkeit, sondern auch durch seine Tätigkeit als Hochschullehrbeauftragter eine intensive Auseinandersetzung mit allen Bereichen des Miet- und Immobilienrechts.