(openPR) Siegburg, 18. Juli 2007 - Der Finanzvertrieb Futura Finanz GmbH & Co. KG (Futura) muss Anlegern die unter falschen Versprechungen entlockten Kapitaleinlagen zurückzahlen und Schadenersatz leisten. Die Siegburger Rechtsanwaltskanzlei Göddecke konnte die Richter des Landgerichts Leipzig und des Amtsgerichts Neukölln davon überzeugen, dass das ehemals für die „Göttinger Gruppe“ tätige Vertriebsunternehmen die Anleger nicht hinreichend über eventuelle Risiken des inzwischen insolventen Master Star Fonds Deutsche Vermögensfonds I Ag & Co. KG (MSF) aufgeklärt habe. In einem der beiden Fälle entschied das Gericht, dass auch der Vertriebschef für die Schadenersatzleistungen haftbar sei. Die Futura hatte den Fonds, in den laut Gericht rund 7.000 Anleger insgesamt etwa 43 Millionen Euro investiert hatten, exklusiv vertrieben.
Für das Finanzunternehmen tätige Vermittler hatten gegenüber den Kapitalanlegern bei Beratungsgesprächen in deren Privatwohnungen unter anderem nicht erwähnt, dass eine Untersagung der Geschäftstätigkeit des in Hof ansässigen Unternehmens durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bevorstehe. Zudem sahen es die Richter als erwiesen an, dass im ausgehändigten Emissionsprospekt nicht auf die Verflechtung des Unternehmens zur mittlerweile insolventen "Göttinger Gruppe" hingewiesen wurde. Laut Rechtsanwalt Mathias Corzelius von der Kanzlei Göddecke hätten die Kläger dem Vertrag nicht zugestimmt, wenn sie von der Verstrickung zur "Göttinger Gruppe" gewusst hätten. Ferner wurde in einem Imageprospekt mit Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft wie Ex-Bundsverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) geworben. Dieser hatte sich zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung allerdings schon längst vom Unternehmen abgewandt. Auch die im Prospekt beschriebene Zusammenarbeit mit Exklusivvertretern, die eine besonders hohe Gewinnförderung der Kapitalanlagen suggeriere, gab es in Wirklichkeit nicht.
Vor Gericht wies die Futura jegliche Verbindungen zu den Vermittlern ab. Diese hätten nicht im Auftrag der Futura gehandelt, folglich bestehe auch kein Beratervertrag zwischen dem Unternehmen und den Klägern. Dies sahen die Richter anders: Die Vermittler hatten den Klägern beim Beratungsgespräch eine Informationsbroschüre überreicht, auf dessen Rückseite deutlich "Überreicht durch: FuturaFinanz Lebens. Werte. Zukunft." zu lesen und das Firmenlogo zu erkennen war. Dies deuteten die Gerichte als eindeutige Verbindung zwischen den Vermittlern und der Futura Finanz. Zudem hatte das Unternehmen einen der Vermittler zuvor sogar noch für seine Dienste mit einer besonderen Auszeichnung gewürdigt. "Erst auszeichnen, dann wie eine heiße Kartoffeln fallen lassen", kommentiert Rechtsanwalt Mathias Corzelius die Umgangsweise der Futura mit ihren Vermittlern vor Gericht.
Nach geltendem deutschen Recht ist den Klägern Schadensersatz in Höhe der eingezahlten Summe nebst fünf Prozent Zinsen zugesprochen worden. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, die von der Kanzlei Göddecke vertretenen Kläger können aber bereits jetzt gegen die Futura Finanz vollstrecken, wenn weitere formelle Voraussetzung – wie der Sicherheitsleistung – erfolgt sind. Die Urteile aus Leipzig und Neukölln verstärken die Hoffnungen vieler ähnlich betroffener Anleger, ihr Geld zurück zu erhalten.
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