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MSF Master Star Fund: Anwaltskooperation MSF-Fonds erringt ersten Erfolg – Ex-Senator Walter Rasch muss Schadenersatz zahlen

(openPR) Siegburg, 28. Juni 2006. Mit Urteil vom 16. Juni 2006 (AZ 10 O 594/05 n. rk.) verurteilte das Landgericht Potsdam den Senator a. D. und Mitverantwortlichen des so genannten „Politikerfonds“ Walter Rasch zu Schadensersatz. Das Urteil wurde von einer Anwaltskooperation, bestehend aus den Kanzleien KTAG und Göddecke, erwirkt. Rechtsanwalt Mathias Corzelius erklärt: „Walter Rasch hatte sich mit seinem vermeintlich guten Namen als Geschäftsführer des MSF-Fonds zur Verfügung gestellt. Dies ist ihm jetzt zum Verhängnis geworden. Denn wie das Landgericht Potsdam festgestellt hat, wimmelt es im Emissionsprospekt, mit dem die Anleger angeworben wurden, nur so von Fehlern und undurchsichtigen Berechnungen. Hierfür muss der Ex-Senator nun gerade stehen.“



Insbesondere bemängelt das Gericht die enge Verflechtung des MSF mit der so genannten „Göttinger Gruppe“. Diese war vor allem ab Ende der 90er Jahre erheblich in Verruf geraten, da sich die von ihr aufgelegten Kapitalanlagen als riesiges Verlustgeschäft entpuppten. Hunderttausende Anleger verloren ihr Geld durch die „Göttinger Gruppe“. Vor den Gerichten sind auch heute noch tausende Schadenersatzprozesse anhängig. Von dieser Anbindung an die „Göttinger Gruppe“ steht im Prospekt des MSF jedoch kein Wort, was das Gericht nach Auffassung der Anwaltskooperation zu Recht monierte. Rechtsanwalt Corzelius von der Kanzlei Göddecke hierzu: „Es ist für eine Anlageentscheidung natürlich von erheblicher Bedeutung, ob hinter dem Konzept seriöse Personen stehen, oder solche, deren Anlagen sich bereits in erheblichem Umfang als „Flops“ erwiesen haben.“

Des Weiteren beanstandet das Landgericht Potsdam, dass im Prospekt häufig davon die Rede ist, das Anlegergeld solle unter anderem in einen Vertrieb investiert werden, der ausschließlich exklusive Mitarbeiter anbindet, also Vermittler beschäftigt, die ausschließlich die Produkte des Unternehmens anbieten. Tatsächlich wurden aber nur so genannte „Mehrfachagenten“ rekrutiert, die grundsätzlich auch Konkurrenzprodukte vertreiben können. Diese sind aber im Vergleich zu exklusiven Mitarbeitern nahezu „wertlos“. Zuletzt hat das Gericht dann auch noch die verschiedenen Berechnungen im Emissionsprospekt als nicht nachvollziehbar und widersprüchlich bemängelt. Ein potentieller Anleger könne anhand der verschiedenen Zahlenkolonnen kaum erken-nen, ob und wie welche Gelder wo investiert werden sollen. Auch hierfür müsse Ex-Senator Rasch einstehen.

Das Urteil ist ein erster Meilenstein für alle Anleger, die auf die blumigen Versprechungen der MSF-Verantwortlichen hereinfielen. „Insbesondere dürfte das Urteil auch der Futura Finanz und deren Kopf, Herrn Michael Turgut, nicht schmecken. Die Futura Finanz hatte die MSF-Beteiligungen massenweise vermittelt und die Anleger – wie jetzt feststeht – mit fehlerhaften Informationen geködert. Wie wir bereits berichteten, hat die Anwaltskooperation über die Kanzlei Göddecke erste Klagen gegen die Futura Finanz und Herrn Michael Turgut eingereicht“, erläutert Rechtsanwalt Corzelius.

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