(openPR) Kanzlei Göddecke reicht beim Landgericht Duisburg wegen fehlerhafter Anlagebe-ratung und sittenwidriger Schädigung Klage gegen Futura Finanz AG (FF) sowie deren Vorstand Michael Turgut ein. Diese zeichneten sich für den Vertrieb des MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG (MSF) verantwortlich.
Siegburg, 13. Juni 2006. Bereits Ende Mai reichte die Kanzlei Göddecke beim Land-gericht Duisburg Klage gegen die FF sowie deren Vorstand Michael Turgut ein. Gegenstand der Klage ist die nicht anlage- und anlegergerechte Beratung sowie sittenwidrige Schädigung. Rechtsanwalt Corzelius erklärt: „Die Futura Finanz AG hätte meiner Mandantin niemals eine langfristige, rechtlich und wirtschaftlich hoch komplizierte und komplexe Kapitalanlage unter dem Gesichtspunkt etwaig zu erzie-lender Steuervorteile anbieten dürfen. Meine Mandantin ist Rentnerin, die keinerlei Erfahrungen mit risikoreichen Kapitalanlageprodukten hatte."
Mit vermeintlich integren Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft als Zugpferde, wie beispielsweise Ex-Verteidigungsminister Prof. Dr. Rupert Scholz, gewann der inzwischen (Eröffnungsbeschluss datiert vom 12.09.2005) insolvente und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geschlossene Fonds haupt-sächlich Kleinanleger mit geringen finanziellen Möglichkeiten.
Überdies verschwieg die FF ihren Kunden die enge Verstrickung mit der Göttinger Gruppe. „Auch hinter der Invictum, einer Gesellschaft, in die die MSF das Anleger-geld investierte, steckte ausschließlich die Göttinger Gruppe. Von Beginn an sollten ausschließlich Unternehmen der Göttinger Gruppe bei der Abwicklung der Fonds-geschäfte tätig werden. Wir gehen davon aus, dass die Zwischenschaltung der anderen Unternehmen lediglich zu dem Zweck erfolgte, die Beteiligung der Göt-tinger Gruppe zu verschleiern", so Corzelius.
Auch über die spätestens seit Anfang Oktober 2004 drohende Schließung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – die MSF verfügte über keine Erlaubnis zur Betreibung von Bankgeschäften gemäß § 32 Kreditwirtschafts-gesetz (KWG) – klärte die FF ihre Kunden nicht auf. „Vielmehr drängte die FF auf Vertriebsveranstaltungen ihre Vermittler dazu, schnell weitere Verträge abzuschlie-ßen, damit die von der FF übernommene Platzierungsgarantie, aus der sich nicht unerhebliche Regressrisiken für die FF ergaben, eingehalten werden konnte."
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