(openPR) „Die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs, die in Umsetzung der Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes vom Mai 2005 erfolgen muss, wird für Erfurt nicht zu den befürchteten Einbrüchen bei den Landeszuweisungen führen“, so die Landtagsabgeordneten Marion Walsmann und Michael Panse.
Die kritische Reaktion aller Gruppen der CDU Abgeordneten der kreisfreien und größeren Städte, hat zu einer erneuten Überarbeitung des Regierungsentwurfs für das Thüringer Finanzausgleichsgesetz (FAG) geführt.
Für Erfurt heißt das im Klartext: Gegenüber den ursprünglichen Planungen konnten die für das Jahr 2008 ursprünglich prognostizierten Kürzungen gegenüber 2007 um 11 Millionen Euro verringert werden. Für 2009 liegen die Landeszuweisungen sogar um 1,675 Millionen Euro über denen von 2007. Sollte es nach dem ersten Entwurf des FAG keine Vorwegschlüsselzuweisung geben, so konnte jetzt statt 0 Euro immerhin 13,50 € pro Kopf Zuweisung durchgesetzt werden. Dabei sind die ohnehin steigenden Steuereinnahmen der Stadt Erfurt noch gar nicht berücksichtigt.
„Die ausgewogene finanzielle Berücksichtigung der Interessen der großen Städte im Verhältnis zu den Flächenlandkreisen liegt uns besonders am Herzen“, so Walsmann und Panse. „Nach dem zweiten Kabinettdurchgang kann sich die Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs sehen lassen.“
Die vorgesehene Revisionsklausel bietet die Möglichkeit, gegebenenfalls nachzusteuern. Der Gesetzentwurf wird nächste Woche ins Parlament eingebracht und steht dann im Mittelpunkt der Diskussion.











