(openPR) Köln, 22.06.2007 – Die Bundesregierung arbeitet zurzeit an einer nationalen Umsetzung zur Vollstreckung von Auslandsknöllchen in der EU. Damit droht – gegebenenfalls auch rückwirkend – dem Verkehrsteilnehmer ab einem Betrag von 70 Euro die länderübergreifende Vollstreckung der Knolle.
Die Koffer sind gepackt, der Wagen beladen. Endlich geht es in den wohlverdienten Urlaub. Jedes Jahr fährt die Hälfte der deutschen Urlauber mit dem Auto in die Ferien.
Doch was tun, wenn man im Ausland ein Strafmandat kassiert? Muss man zahlen oder verläuft ein solches Verfahren im Sande?
Ab 70 Euro zahlungspflichtig
Bisher galt: Wer nicht sofort von der Polizei angehalten wurde und die Strafe bezahlt hat, musste die Knolle nicht beglichen werden. Lediglich Österreich bildete die Ausnahme.
Dies dürfte nun endgültig vorbei sein. Mit Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses droht die rückwirkende Vollstreckung, beginnend ab März 2007. Somit ist es den Staaten erlaubt, auf Verkehrssünder zuzugehen, auch wenn sie schon wieder zu Hause sind. Allerdings ist dies erst bei einer Strafsumme ab 70 Euro der Fall.
„Bis jetzt konnte man getrost das Knöllchen wegen zu schnellem Fahren in Holland missachten“, so der Kölner Rechtsanwalt Marc Wirtz. Der Jurist der Kanzlei Brüssow & Petri ist auf Verkehrsrecht spezialisiert. „Dies ist nun vorbei. Die deutschen Behörden bekommen den Fall übertragen und gehen dem nach. Da die Höhe der Bußgelder länderspezifisch ist, kann es sehr teuer werden“, so Wirtz weiter.
Die Urlaubskasse nicht unnötig belasten
Wenn man in Deutschland 20 Stundenkilometer zu schnell fährt, kostet dies zum Beispiel 35 Euro. In Italien sind es mindestens satte 140 Euro. Wer in Holland falsch parkt, kann mit mindestens 45 Euro Strafe rechen, wohingegen in Deutschland Strafen ab 5 Euro zu zahlen sind.
Man sollte sich also vor dem Urlaub den Bußgeldkatalog des jeweiligen Landes genau ansehen. Besser ist jedoch: sich einfach an die Verkehrsvorschriften des Landes halten.
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