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WBG Leipzig West AG: Anleger können hoffen

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(openPR) WBG: Quotenerwartung steigt langsam, DM Beteiligungen AG: Unternehmenswerte künstlich aufgebläht!
Welche Verantwortung tragen die Wirtschaftsprüfer?

In einem Schreiben vom 12.06.2007 teilt der Insolvenzverwalter der insolventen DM Beteiligungen AG den Anlegern mit, dass der Verbleib der Gelder sich voraussichtlich nicht vollständig aufklären lassen wird.



Die alleinige Gesellschafterin der DM Beteiligungen AG sei inzwischen vor dem Amtsgericht Düsseldorf wegen nicht ordnungsgemäß erbrachter Kapitalaufbringung im Wege der Differenzhaftung auf 6,0 Mio. € in Anspruch genommen worden. Die Ananspruchnahme folge aus dem Umstand, dass die Gesellschafterin im Wege der Kapitalerhöhung eine Beteiligung an der wallmedien AG, Paderborn, eingebracht hatte. Dabei sei anhand zweier Wert-Gutachten ein Firmenwert von 6,0 Mio. € angenommen worden, weil jährliche Gewinne in Höhe von über 5,0 Mio. € jährlich prognostiziert worden waren.

Der Insolvenzverwalter selber geht jedoch laut Anschreiben davon aus, dass die Beteiligung an der wallmedien.AG tatsächlich wertlos war, da diese bis zum heutigen Tage keine Gewinne erwirtschaftet habe.

„Es bestätigt sich somit, dass die Unternehmenswerte künstlich weit aufgebläht wurden, um eine Anlegern hier eine vermeintliche Sicherheit des Investments vorzugaukeln, außerdem besteht der erhebliche Verdacht, dass hier Anlegergelder unterschlagen wurden“ so der Berliner BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt Walter Späth, Partner der Kanzlei Dr. Rohde & Späth.
„Es ist erstaunlich, dass dieser Trick den Wirtschaftsprüfern nicht aufgefallen ist. Dabei könnte sich somit bestätigen, dass ihre Mitverantwortung größer ist, als bislang angenommen,“ so Späth.

Zur möglichen Insolvenzquote konnten noch keine genauen Aussagen getroffen werden, der Insolvenzverwalter führt jedoch in seinem Schreiben aus, dass den bisherigen Einnahmen in dem Verfahren in Höhe von insgesamt 353.362,34 € Ausgaben in Höhe von 260.486,85 € gegenübergestanden hätten, bereits jetzt bestünden vorrangig zu berücksichtigende Masseverbindlichkeiten in Höhe von über 1,5 Mio. €. Der Insolvenzverwalter habe daher mit Datum vom 09.05.2007 dem Amtsgericht Düsseldorf mitgeteilt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegen würde.

Bezüglich 31 Wohnungen der DM Beteiligungen AG sei bisher die Vermarktung eingeleitet worden. 19 Objekte seien belastet mit Grundschulden zugunsten der Aareal Bank AG. Die Grundschulden würden der Absicherung privater Darlehen des Herrn Jürgen Schlögel sowie Verbindlichkeiten der WBG Leipzig West AG dienen. „Dies ist der Beweis, dass Schlögel auch bei der DM Beteiligungen AG eine maßgebliche Rolle gespielt hat,“ so Späth.

Das Insolvenzverfahren wird voraussichtlich auch länger dauern als ursprünglich angenommen. So teilt der Insolvenzverwalter den Anlegern mit, dass mit einer Beendigung des Verfahrens voraussichtlich nicht vor dem Jahre 2010 zu rechnen ist.

Bei der insolventen WBG Leipzig-West AG sagte der Sprecher des Insolvenzverwalters, Thomas Schulz, MDR 1 Radio Sachsen, dass eine Immobiliengesellschaft aus Augsburg 900 Wohnungen der Leipzig-West AG gekauft habe, wodurch ein zweistelliger Millionenbetrag zur Verfügung stehe.
Die Anleger, denen noch im November auf der Gläubigerversammlung gar keine Hoffnung gemacht wurde, können nun laut Schulz mit einer Rückzahlung zumindestens im einstelligen Prozentbereich hoffen. „Ist dies nun das Ende der Fahnenstange? Hier heißt es weiter abzuwarten,“ so Späth.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG " anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.06.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

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