(openPR) Von drohender Insolvenz ca. 27.000 Anleger betroffen. Macht es noch Sinn zu handeln? Letzter Zahlungseingang beim BSZ® e.V. für einen Anleger 8. Juni 2006.
Dieburg, 08.06.2006: Die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG droht, wie vom BSZ® e.V. mehrfach prognostiziert, in die Insolvenz zu rutschen. 27.000 Anleger mit einem geschätzten investierten Gesamt-Kapital zwischen 300 – 500 Millionen € droht der Totalverlust.
Inzwischen wurde auch vom DIAS, am Freitag, den 2. Juni 2006, Strafantrag wegen Insolvenzverschleppung gestellt.
Eine weitere Anleihe mit Laufzeit 17.06.2006 droht ebenfalls nicht ausbezahlt zu werden.
27.000 Anleger fragen sich: Macht es überhaupt noch Sinn, zu handeln, ist die Wohnungsbaugesellschaft schon zahlungsunfähig?
Hierauf kann keine vernünftige Antwort gegeben werden, es kommen vor allem zwei Alternativen für die Anleger in Betracht:
Alternative 1: Abwarten, wie sich in den nächsten Wochen alles entwickelt, und ob die WBG vielleicht doch der Insolvenz entrinnt, ausgeschlossen ist dies nicht. Der Nachteil hierbei: Eine Insolvenz der WBG ist mittelfristig wahrscheinlich, auch die Anleihe mit Laufzeit 17.06.2006 wird voraussichtlich nicht ausbezahlt werden, es ist also durchaus wahrscheinlich, dass der Anleger dann den Totalverlust hinnehmen muss und seine Forderung lediglich zur Insolvenztabelle anmelden kann, hierbei ist erfahrungsgemäß mit lediglich ca. 3 – 5 % des investierten Kapitals zur rechnen.
Alternative 2: Sofort handeln, sprich klagen. Der Nachteil dabei: Dies wird für den Anleger weitere Kosten verursachen, auf denen er eventuell sitzen bleibt, wenn die WBG vorher insolvent werden wird.
Der Vorteil dabei: Man gewinnt Zeit, die WBG ist noch nicht insolvent, auch die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen werden voraussichtlich noch mehrere Wochen oder Monate andauern, in den nächsten Monaten hat die WBG eine Klagewelle frustrierter Anleger zu erwarten, was eine Insolvenz noch wahrscheinlicher werden lässt, hierfür verspricht eine sofortige Klage einen Zeitvorsprung.
Macht eine Klage überhaupt noch Sinn? Dies kann niemand vernünftig beurteilen, aussichtslos ist dies jedoch nicht.
Folgende Punkte sprechen dafür: Es ist kein 100 %-iger Zahlungsstopp zu verzeichnen, gelegentlich sind noch Zahlungen zu verzeichnen, dem BSZ® e.V. und den BSZ®-Vertrauensanwälten gelang es letztmalig mit Datum 8.06.2006 eine Auszahlung in Höhe von ca. 3.000 € an einen Anleger zu erzielen.
Es könnte auch durchaus noch einmal zu einem „Aufbäumen“ der Wohnungsbaugesellschaft kommen, die Beteiligten wissen nun, dass Strafantrag gestellt wurde, es wäre denkbar, dass nun nochmals auf die „letzten Reserven“ zurückgegriffen wird, um die Vorwürfe zu entkräften.
Es ist auch nicht völlig ausgeschlossen, dass die WBG noch einmal „die Kurve kratzt“. Der BSZ® e.V., der bereits seit einigen Monaten für Anleger in Sachen Wohnungsbaugesellschaft tätig ist, konnte bereits Anfang März 2006 für eine Vielzahl von Anlegern eine Auszahlung erzielen für eine Anleihe, die im Januar 2006 fällig war. Ab ca. Mitte März war dann „Funkstille“, d.h., die Zahlungen blieben vollständig aus. Die WBG hatte damals mitgeteilt, dass ein großer Immobilienbestand verkauft worden sei, dies dürfte zutreffend gewesen sein, denn ab Anfang April wurden die Anleger von der WBG dann sehr schnell ausbezahlt, oftmals binnen ein bis zwei Werktagen.
Auch Anfang Mai 2006 teilte die WBG mit, dass ein großes Immobilienpaket verkauft worden sei, dies könnte nicht gelogen sein und nochmals zur kurzfristigen Bereitstellung von Liquidität führen.
Der BSZ® e.V. wird auch morgen, also am 9.06.2006, den Gerichtsvollzieher zur WBG Leipzig-West schicken. Dem BSZ® e.V. bzw. den BSZ®-Vertrauensanwälten war es gelungen, Ende Mai ein Versäumnisurteil (Az: 109 C 2982/06) gegen die WBG zu erzielen, nachdem die Einspruchsfrist nun abgelaufen ist, wird morgen Vollstreckungsantrag an den Gerichtsvollzieher gestellt, um die Zwangsvollstreckung durchzuführen, der BSZ® e.V. wird die Anleger über den Vollstreckungsversuch auf dem Laufenden halten.
Bereits Anfang Mai hatte der BSZ® e.V. ein Versäumnisurteil gegen die WBG erreicht, nach Ablauf der Einspruchsfrist wurde von der WBG schließlich der Betrag, kurz bevor der Gerichtsvollzieher vom BSZ® e.V. losgeschickt wurde, am 26.05.2006 bezahlt.
Fazit: Eine Insolvenz der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG dürfte mittelfristig wahrscheinlicher sein als ein Gesunden der Firma, vor allem vor dem Hintergrund staatsanwaltlicher Ermittlungen.
Beteiligten stehen mehrere Handlungsmöglichkeiten offen, die alle ihre Vor- und Nachteile haben, die Entscheidung muss letztlich der Anleger selber treffen.
Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West“ lässt die Interessen betroffener Leipzig-West Anleger durch zwei renommierte Anlegerschutzkanzleien – Dr. Rhode und Späth (Berlin) und Dr. Steinhübel und von Buttlar (Stuttgart) – vertreten.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West “ anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
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BSZ® e.V. Interessengemeinschaften
In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.













