(openPR) Dem BSZ® e.V. bzw. den BSZ®-Vertrauensanwälten ist es letztmalig mit Datum vom 14.06.2006 gelungen, eine Auszahlung von der WBG Leipzig-West AG in Höhe von7.741,41 € an einen Anleger zu erzielen. Es stellt sich nun die Frage: Ist die WBG Leipzig-West AG zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig?
14.06.2006: Die WBG Leipzig-West AG hat am 14.06.2006 letztmalig über die BSZ®-Vertrauensanwälte eine Auszahlung in Höhe von 7.741,41 € an einen Anleger getätigt. Vorausgegangen war, dass der BSZ® e.V. bzw. die BSZ®-Vertrauensanwälte vor dem Landgericht Leipzig gegen die WBG auf Zahlung geklagt hatten, mit Datum vom 30.05.2006 erging vor dem LG Leipzig in dieser Angelegenheit Versäumnisurteil (Az: 15 O 1284/06). „Genau zum Datum des Ablaufs der Einspruchsfrist hat die WBG dann das Geld überwiesen“, bestätigt Rechtsanwalt Walter Späth, MSc (Real Estate) und BSZ®-Vertrauensanwalt.
Bereits am 09.06.06 war es den BSZ®-Vertrauensanwälten gelungen, Auszahlungen von der WBG in Höhe von insgesamt ca. 6.000,- € inkl. Anwaltshonorar zu erzielen.
Damit stellt sich nun, vor allem auch für die Anleger der am 17.06.06 fälligen Anleger, die voraussichtlich auch nicht ausbezahlt werden, die Frage, ob die WBG tatsächlich zahlungsunfähig oder nur etwa zahlungsunwillig ist?
Dies kann nicht seriös beantwortet werden, es zeigt jedoch, dass eine Klage gegen die WBG nicht aussichtslos ist, sondern dass die WBG auf – massiven- Druck doch noch Zahlungen tätigt. Auch ist erstaunlich, dass immer noch die Anwaltskosten als „Luxuskosten“ überwiesen wurden, denn wenn das Unternehmen wenige Wochen vor der Insolvenz entfernt stehen würde, würde es an diesen Kosten voraussichtlich sparen.
Auch die Anleger der am 17.06.06 fälligen Anleihe sollten daher ggf. sofort handeln und sich nicht vertrösten lassen, um hier keine wertvolle Zeit zu verschenken, sondern die Möglichkeit der sofortigen Klage in Erwägung ziehen.
Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West“ lässt die Interessen betroffener Leipzig-West Anleger durch zwei renommierte Anlegerschutzkanzleien – Dr. Rhode und Späth (Berlin) und Dr. Steinhübel und von Buttlar (Stuttgart) – vertreten.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West “ anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
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BSZ® e.V. Interessengemeinschaften
In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.













