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Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG: Die Ereignisse überschlagen sich - Anleihegläubiger wissen nicht, was zu tun ist

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(openPR) Nachdem das Amtsgericht Leipzig mit Beschluss vom 20.06.2006 Herrn Rechtsanwalt Dr. Lucas Flöther zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG (WBG) bestellt hat, vergeht kein Tag, an dem nicht neue Nachrichten im Zusammenhang mit der wohl größten Anlegerpleite der Bundesrepublik erscheinen. Zuletzt hat die Staatsanwaltschaft Leipzig den bestehenden Haftbefehl gegen Jürgen Schlögel vollzogen und den 42-jährigen Haupteigner der WBG, der unter dem Verdacht der Untreue, des Betrugs sowie Insolvenzverschleppung steht, verhaftet.



Vom Insolvenzverwalter sind die rund 30.000 Anleger der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG allerdings noch nicht angeschrieben worden. Lediglich in einer Pressemitteilung auf der Homepage der WBG hat sich der Insolvenzverwalter an die Gläubiger gewandt und Ihnen mitgeteilt, dass er „derzeit mit den verbundenen Unternehmen sowie den beteiligten institutionellen Gläubigern in Verhandlungen steht, um Möglichkeiten einer Sanierung der Unternehmen prüfen zu können“.

Die Rat suchenden Anleger wenden sich, weil sie nicht wissen, wie sie sich verhalten sollen, an verschiedene Stellen, um dort zu erfahren, wie es jetzt weiter geht und wie sie an ihr Geld kommen. Häufig wird den Anlegern geraten, abzuwarten, bis sie vom Insolvenzverwalter mit der Aufforderung angeschrieben werden, ihre Forderung anzumelden berichtet der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) Für die Forderungsanmeldung ist eine anwaltliche Vertretung nicht notwendig. Das ist soweit richtig. Aber ist es auch sinnvoll, gänzlich auf eine anwaltliche Vertretung zu verzichten?

Nein! Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG zeichnet sich dadurch aus, dass es zumindest zwei verschiedene „Gläubigergruppen“ gibt – die Banken einerseits, die grundpfandrechtlich gesicherte Forderungen gegen die WBG haben und daher vorzugsweise zu befriedigen sind und die Anleihegläubiger andererseits.

Die verschiedenen Gläubigergruppen werden im Insolvenzverfahren zwangsläufig diametral entgegengesetzte Interessen verfolgen. Den Banken wird es letztendlich gleichgültig sein, zu welchem Preis die Immobilien der WBG verwertet werden können, so lange sie mit Ihren Forderungen vollständig befriedigt werden. Das Interesse der Anleger ist es aber, dass die Immobilien zu einem möglichst hohen Preis verkauft werden, damit für sie „unterm Strich“ auch noch was zu verteilen bleibt.

Um die Interessen der Anleger als Gruppe sinnvoll wahren zu können, macht es daher durchaus Sinn, dass ihre Stimmen von mit entsprechenden Spezialkenntnissen ausgestatteten Anwälten gebündelt in das Verfahren eingebracht werden. Nur so können sie den Banken und dem Insolvenzverwalter auf gleicher Augenhöhe begegnen. Mit aus diesem Grunde bietet der BSZ® e.V. betroffenen Anlegern die Aufnahme in die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG an.

Eine anwaltliche Vertretung ist aber auch noch aus einem Grund wichtig. Der Insolvenzverwalter prüft derzeit, ob eine Sanierung der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West in Betracht kommt. Dadurch könnten möglicherweise die 120 Arbeitsplätze erhalten bleiben. Das ist grundsätzlich ein anerkennungswürdiger Ansatz. Es kann aber andererseits nicht sein, dass die Anleihegläubiger das Risiko tragen, dass der Versuch einer Sanierung scheitert und sie weniger erhalten, als bei einer konsequenten Zerschlagung der Vermögenswerte.

Schon deswegen ist es wichtig, dass in den Gläubigerversammlungen, in der diese Beschlüsse gefasst werden müssen, Vertreter handeln, die die möglicherweise weitreichenden Folgen richtig einschätzen und beurteilen können.

Die Frage des Anlegers, ob er sich anwaltlich vertreten lassen möchte oder nicht, muss daher jeder für sich selbst beantworten. Zuletzt scheint die Beauftragung eines auf das Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalts auch noch aus einem anderen Grund sinnvoll. Der BSZ® Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar: „Gegen den bereits inhaftierte Hintermann der WBG, Jürgen Schlögel, wird wegen Betrugs ermittelt; wir prüfen derzeit mit Hochdruck zivilrechtliche Ansprüche der Anleger auf Schadensersatz gegen Schlögel“.

Die Anleger sollten geschlossen auftreten und sich auf jeden Fall in der sog. Gläubigervertretung vertreten lassen, um Ihre Rechte gegenüber dem Insolvenzverwalter und den Gläubigerbanken durchzusetzen rät der BSZ® e.V. den Betroffenen.

Erfahrungsgemäß kann durch die Gläubigervertretung die Verfahrensdauer beschleunigt werden und die zu erzielende Insolvenzquote erhöht werden.

Der BSZ® e.V. bündelt die Interessen der Anleger, um die optimale Vertretung der Anlegerinteressen zu gewährleisten.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG“ anschließen.

Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106

Info zu den BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.

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