(openPR) Ein angebliches Kaufangebot verunsichert derzeit die Anleger der insolventen Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG (WBG). Demnach soll die WBG an eine österreichische Unternehmensgruppe veräußert werden – einschließlich aller Schulden. Der Deutsche Verbraucherschutzring aus Erfurt warnt Geschädigte davor, sich zu früh in Sicherheit zu wiegen.
Die Leipziger Volkszeitung hatte kürzlich berichtet, eine österreichische Unternehmensgruppe habe eine Kaufabsichtserklärung für die in Konkurs gegangene Wohnungsbaugesellschaft abgegeben. Teil des Kaufangebots sei angeblich auch die vollständige Übernahme aller Verbindlichkeiten.
Verbraucherschützer sind über diese ungewöhnliche Information verwundert, schließlich käme für die geschädigten Anleger ein Kauf mit so weitgehenden Zusicherungen praktisch einer Entschuldung gleich. Was sich zunächst erfreulich anhört, entpuppt sich bei näherem Hinsehen offenbar als gefährliches Gerücht, wie der Deutsche Verbraucherschutzring (DVS e.V.) warnt. Laut Insolvenzverwalter gibt es zwar verschiedene Kaufinteressenten, allerdings seien diese eher an den Immobilien der WBG interessiert.
„Dass sich Investoren offensichtlich mehr für Gebäude und Grundstücke als für die WBG als Ganzes interessieren, ist nicht weiter verwunderlich“, sagt Torsten Geißler, Vertrauensanwalt des Deutschen Verbraucherschutzrings (DVS e.V.) aus Jena. Schließlich stehen den Forderungen der 38.000 Gläubiger von 330 Millionen Euro gerade einmal 48 Millionen Euro an Vermögenswerten gegenüber. „Warum sollte sich ein Käufer ein solches Pleiteobjekt aufhalsen, wenn er die interessanten Immobilien bei der Zwangsversteigerung für einen Bruchteil des tatsächlichen Wertes bekommt?“
Der Fall der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West gilt als einer der größten Finanzskandale in den neuen Bundesländern. Das Insolvenzverfahren war im September eröffnet worden. Anfang November erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung gegen ein Vorstandsmitglied und den Mehrheitseigner. Die WBG hatte Anlegern zwischen 5,5 und 7 Prozent aus Inhaberschuldverschreibungen versprochen. Bislang wurden gerade einmal gut 60 Prozent der eingezahlten Gelder an die Anleihegläubiger zurückgegeben.
Geißler: „Bei dem vorgeblichen Kaufangebot handelt es sich unserer Einschätzung nach um gezielt gestreute Gerüchte. Sie zielen offensichtlich darauf ab, die Anleger in Sicherheit zu wiegen.“ Tatsächlich hat das zuständige Amtsgericht Leipzig keinerlei Kenntnis von einem Investor, wie die Nachfrage der DVS-Verbraucheranwälte ergeben hat. Betroffenen Anlegern rät der DVS, mit voreiligen Hoffnungen auf Entschuldung vorsichtig zu sein. In vergleichbaren anderen Konkursfällen habe sich diese Möglichkeit niemals realisiert.
Betroffene Anleger können sich der „Interessengemeinschaft WBG Leipzig-West" im Deutschen Verbraucherschutzring DVS e.V. anschließen. Der Deutsche Verbraucherschutzring DVS e.V. lässt durch die Vertragsanwälte des Vereins die Ansprüche der Anleger prüfen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 70 Euro (zzgl. MwSt). Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des DVS e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei.
Die 70 Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus. Für Fragen in dieser Angelegenheit steht den Anlegern die Telefonnummer 03641/353504 der DVS-Geschäftsstelle Jena zur Verfügung.
Weitere Auskünfte unter www.dvs-ev.net
DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V.
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Peter Speier
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Der Deutsche Verbraucherschutzring (DVS)








