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WBG Leipzig-West AG: Wie viel Zeit bleibt den Betroffenen noch?

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(openPR) Betroffenen sollten sofort handeln, es mehren sich die Warnzeichen. Anleihe mit Laufzeit 17.06.06 wird Probleme verstärken! Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Auch für Anleger der noch laufenden Anleihen dringender Handlungsbedarf!

Der BSZ® e.V. und die BSZ®-Vertrauensanwälte konnten in den letzten Monaten zum Großteil sehr erfolgreich Anlegergelder von der WBG Leipzig-West AG zurückfordern. Für die Anleihe mit Laufzeit Dezember 2005 sowie für die Anleihe Januar 2006 konnten die BSZ®-Vertrauensanwälte eine Rückzahlung von 100 % der Anlegergelder erreichen, auch für die Anleihe mit Laufzeit 21.04.2006 konnte für einen Großteil der betreuten Anleger das Kapital zurückgeführt werden.



Bis einschließlich 20.05.2006 zahlte die WBG Leipzig-West AG auf anwaltliche Mahnung hin die Anlegergelder zum Großteil aus. Seit diesem Termin ist jedoch ein Stocken der Zahlungen zu verzeichnen.

Dies erfordert einen dringenden Strategiewechsel: Wurde bisher die WBG Leipzig-West AG bisher mit anwaltlichem Schreiben zur Zahlung aufgefordert und konnte dann binnen 10 Werktagen oftmals eine Zahlung erzielt werden, so verliert auch diese Methode langsam ihre Wirkung.

Ein weiteres Problem kündigt sich an: Eine weitere Anleihe mit Laufzeit 17.06.2006 steht vor der Auszahlung. „Nach allem, was wir bisher von der Wohnungsbaugesellschaft wissen, wird auch diese Anleihe voraussichtlich nicht fristgerecht ausbezahlt werden,“ so Rechtsanwalt Walter Späth, Partner bei Dr. Rohde & Späth und BSZ®-Vertrauensanwalt.

Betroffene sollten daher sofort gerichtlich tätig werden, denn Zeit ist nun das kostbarste Gut im Kampf gegen die Wohnungsbaugesellschaft. „Auf die Wohnungsbaugesellschaft wird in den nächsten Wochen und Monaten eine Klagewelle betroffener Anleger losrollen, dies dürfte die Liquiditätsprobleme verstärken“, so Späth weiter.

Um nicht in diesen Strudel der Klagewelle zu geraten, sollten sich Betroffene einen Zeitvorsprung verschaffen und sofort gerichtlich tätig werden.

Reicht hierfür ein Mahnbescheid oder sollte sofort Klage erhoben werden?

Ein Mahnbescheid ist kostengünstiger, jedoch nur dann, wenn kein Widerspruch von der WBG Leipzig-West AG eingelegt wird. Es ist aus der Vergangenheit bekannt, dass die Wohnungsbaugesellschaft des Öfteren Widerspruch eingelegt hat, dann muss doch geklagt werden, was zu erheblichem Zeitverlust führt.

Eine sofortige Klage ist daher anzuraten, die BSZ®-Vertrauensanwälte führen diese für mehrere Anleger im Wege von sog. „Sammelklagen“ durch, der Vorteil hierbei: Erhebliche Kostenersparnis gegenüber einer Einzelklage.

Macht eine Klage überhaupt noch Sinn? Mit letzter Gewissheit kann dies niemand beantworten, eine Tatsache gibt jedoch Hoffnung: Mit Datum vom 9.05.06 konnte der BSZ® e.V. gegen die WBG Leipzig-West AG ein Versäumnisurteil erwirken (Az: 11 O 1203/06). Nach Ablauf der Einspruchsfrist wurde das Geld schließlich am 26.05.2006 von der Wohnungsbaugesellschaft ausbezahlt!

In dieser Woche konnten vom BSZ® r.V. zwei weitere Versäumnisurteile gegen die WBG Leipzig-West AG erzielt werden, nach Ablauf der Einspruchsfrist von 2 Wochen werden die BSZ®-Vertrauensanwälte gegebenenfalls den Gerichtsvollzieher zur Wohnungsbaugesellschaft schicken!

Auch die Anleger der noch laufenden Anleihen sollten überlegen, ob sie nicht eine Rückabwicklung der Beteiligung erwirken wollen, denn bei dem langfristig nicht zu unterschätzenden Insolvenzrisiko der Wohnungsbaugesellschaft könnte bei einem Untätigsein der Totalverlust des eingesetzten Kapitals drohen.

Eine Rückabwicklung ist teilweise möglich wegen Prospekthaftung oder auch wegen Vertragsverletzung, auch hierfür bereiten die BSZ®-Vertrauensanwälte gerade „Sammelklagen“ vor.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West “ anschließen.

Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de

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