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Jede und jeder könnte verdächtigt und verfolgt werden

09.05.200715:56 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Thema: Terroristische Vereinigung / Paragraf 129 / Schäuble

09. 05. 2007 - Medien berichten, Bundesinnenminister Schäuble will den ohnehin umstrittenen Paragrafen 129 noch erweitern. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Innenausschuss:

Der Paragraf 129 Strafgesetzbuch ermöglicht mit seinen Abschnitten a und b die Verfolgung so genannter terroristischer Vereinigungen im In- und Ausland. Er war immer umstritten, weil er eine Einfallstür zu rechtlicher Willkür sein kann.

Nun arbeitet Innenminister Schäuble offenbar an den Abschnitten c und d Paragraf 129 StGB. Über sie sollen Einzelpersonen wie terroristische Vereinigungen verfolgt werden können, wenn ihr Verhalten verdächtig erscheint und im Vorfeld terroristischer Anschläge angesiedelt sein könnte.

Das wäre keine Einfallstür mehr, sondern ein Einfallstor in Richtung Willkür.
Alle mal, wenn man die bisher vage beschriebenen Verdachtsmomente betrachtet.

Demnach kann eine Person als kriminelle Vereinigung gelten, wenn sie größere Vermögen anhäuft. Joseph Ackermann dürfte nicht gemeint sein.

Als verdächtig gelten auch die Unterweisung oder der Umgang mit Schusswaffen. Ich bezweifle, dass damit geheime KSK-Kämpfer ins Ermittlungsvisier der Strafverfolgung geraten sollen.

Wie auch immer:
Jede und jeder könnte verdächtig werden, als terroristische Vereinigung im Vorfeld eines terroristischen Anschlags zu agieren. Das wäre ein weiterer Schritt vom demokratischen Rechtsstaat zum präventiven Sicherheitsstaat.

* * *

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