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Irische DPC verhängt hohes Bußgeld gegen Google

 (© MTR Legal Rechtsanwälte)
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(openPR) Köln, 21. Oktober 2026. Die irische Datenschutzkommission hat gegen Google Ireland Limited Geldbußen von insgesamt 403.000.000 Euro wegen der Verarbeitung von Standortdaten verhängt. Die Entscheidung betrifft bestimmte Funktionen und den Zeitraum vom 25. Mai 2018 bis zum 4. Februar 2020.

Nach Angaben des Europäischen Datenschutzausschusses wurde die endgültige Entscheidung am 21. September 2026 getroffen. Neben der Geldbuße ordnete die Data Protection Commission an, dass Google Ireland Limited die beanstandeten Verarbeitungsvorgänge innerhalb von sechs Monaten mit der Datenschutz-Grundverordnung in Einklang bringen muss. Adressat der Entscheidung ist der europäische Hauptsitz des Alphabet-Konzerns in Irland.

Untersuchung zu Standortdaten und Nutzerfunktionen

Die irische Aufsichtsbehörde leitete die Untersuchung im Februar 2020 von Amts wegen ein. Vorausgegangen waren Beschwerden mehrerer europäischer Verbraucherorganisationen, darunter BEUC, die bereits im November 2018 eingereicht worden waren. Zu den Beschwerdeführern gehörten Organisationen aus mehreren europäischen Staaten, jedoch nach den veröffentlichten Angaben keine Organisationen aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz.

Im Mittelpunkt standen drei Funktionen: Web & App Activity, Location History und Location Accuracy. Nach weiteren Berichten betraf die Prüfung unter anderem Standorteinstellungen in Diensten wie der Google-Suche und Google Maps sowie die Standortgenauigkeit auf Android-Geräten. Die Entscheidung bezieht sich nicht auf jede denkbare Verarbeitung von Standortdaten, sondern auf die konkret untersuchten Vorgänge in dem genannten Zeitraum.

  • Die DPC stellte Verstöße im Zusammenhang mit Rechtmäßigkeit und Fairness bei Web & App Activity und Location History fest.
  • Bei Location Accuracy beanstandete die Behörde die Erfüllung von Rechenschaftspflichten.
  • Transparenzverstöße wurden nach der veröffentlichten Zusammenfassung bei allen drei Funktionen festgestellt.
  • Außerdem wurde die Speicherung von Standortdaten bei Web & App Activity und Location History beanstandet.

DSGVO-Anforderungen an Transparenz und Nachweis

Die Entscheidung stützt sich nach der Veröffentlichung des Europäischen Datenschutzausschusses insbesondere auf Art. 5 DSGVO, Art. 6 DSGVO, Art. 12 DSGVO und Art. 13 DSGVO. Diese Vorschriften betreffen unter anderem die Grundsätze der Verarbeitung, die Rechtmäßigkeit, transparente Informationen sowie Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten. Die Aufsichtsbehörde verband die Geldbuße mit einer Anordnung zur Herstellung eines datenschutzkonformen Zustands.

Bei Standortdaten sind die Anforderungen besonders praxisrelevant, weil sie Rückschlüsse auf Bewegungen, Gewohnheiten und Interessen betroffener Personen zulassen können. Nach Berichten irischer Medien erklärte der stellvertretende Kommissar Graham Doyle, betroffene Personen hätten möglicherweise nicht gewusst, dass Standortdaten etwa zur Beeinflussung von Werbung und zur Ableitung von Interessen genutzt worden seien. Eine zu lange Speicherung könne den Kontrollverlust über die betreffenden Daten zusätzlich verstärken.

Google erklärte nach veröffentlichten Berichten, es gehe um frühere beziehungsweise historische Praktiken. Seit 2019 habe das Unternehmen seine Verfahren weiterentwickelt und Werkzeuge eingeführt, mit denen Nutzer Standortdaten einfacher verwalten könnten. Ob Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt werden, war den unmittelbar nach Veröffentlichung verfügbaren Berichten zufolge nicht bekannt.

Folgen für Unternehmen und Investoren

Für Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen zeigt die Entscheidung, dass Aufsichtsbehörden nicht nur Datenschutzhinweise und Einstellungsoptionen betrachten. Entscheidend kann auch sein, ob Nutzer die Verarbeitung verständlich nachvollziehen können und ob das Unternehmen die Einhaltung der DSGVO-Grundsätze dokumentiert nachweisen kann. Dies betrifft insbesondere datengetriebene Angebote, mobile Anwendungen und Dienste mit standortbezogenen Funktionen.

Rechtsanwalt Michael Rainer, MTR Legal Rechtsanwälte, erklärt: „Die Entscheidung macht deutlich, dass Standortdaten wegen ihrer Aussagekraft über das Verhalten von Nutzern einen erhöhten Prüfungsbedarf auslösen können. Für Unternehmen und Investoren ist relevant, ob Datenverarbeitungen nicht nur wirtschaftlich nutzbar, sondern auch transparent, rechtmäßig und nachweisbar ausgestaltet sind.“

Betroffene Unternehmen sollten ihre Prozesse im Umgang mit personenbezogenen Daten regelmäßig überprüfen und die Informationspflichten, Einwilligungsmechanismen, Speicherdauer und Nachweisführung in den Blick nehmen. Bei internationalen Datenverarbeitungen können zusätzliche Abstimmungen erforderlich sein, weil Zuständigkeiten von Aufsichtsbehörden und europäische Vorgaben ineinandergreifen. Eine rechtliche Prüfung kann helfen, Risiken aus Bußgeldern, Anordnungen und Reputationsschäden frühzeitig einzuordnen.

MTR Legal Rechtsanwälte berät Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen im Datenschutzrecht und bei Fragen der DSGVO-Compliance mit wirtschaftsrechtlichem Bezug.

Weitere Informationen: https://www.mtrlegal.com/dsgvo-bussgeld-gegen-google-wegen-standortdaten/

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