(openPR) Köln, 19. Oktober 2026. Hohe Zinsen bei nachrangigen Kapitalanlagen können mit erheblichen Risiken verbunden sein, wenn Projekte nicht die erwarteten Erträge erzielen oder Emittenten in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Aktuelle Entwicklungen bei Energie-, Immobilien- und Crowdinvesting-Modellen zeigen, dass Anleger die Rangstellung ihrer Forderungen und die Zahlungsfähigkeit der jeweiligen Schuldner genau einordnen müssen.
Nachrangige Darlehen, Genussrechte, Anleihen und vergleichbare Vermögensanlagen sind nicht mit Bankguthaben gleichzusetzen. Entscheidend ist nicht allein, ob ein finanziertes Immobilien-, Energie- oder Infrastrukturprojekt tatsächlich besteht. Maßgeblich ist vielmehr, ob die Emittentin zum Fälligkeitszeitpunkt über ausreichende Mittel verfügt und ob Forderungen im Krisenfall vorrangig, gleichrangig oder nachrangig bedient werden.
Insolvenzverfahren und Zahlungsrisiken bei Emittenten
Bei der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH wurde durch das Amtsgericht Schwarzenbek am 1. September 2026 wegen Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzverfahren eröffnet. Zuvor bestand bereits seit Mitte Mai 2026 ein vorläufiges Verfahren. Für Anleger ist damit nicht mehr allein das ursprüngliche Zinsversprechen ausschlaggebend, sondern insbesondere die Insolvenzmasse, die Anerkennung der Forderung und die vertraglich vereinbarte Rangstellung.
Auch weitere Gesellschaften aus dem Luana-Umfeld waren von Insolvenzverfahren betroffen. Im Zusammenhang mit der Luana AG steht unter anderem eine im Jahr 2019 begebene Unternehmensanleihe im Mittelpunkt, deren Rückzahlung für Oktober 2024 vorgesehen war und mehrfach verschoben wurde. Nach vorliegenden Berichten hatten mehr als 1.600 Anlegerinnen und Anleger Kapital über geschlossene Fonds, börsennotierte Anleihen und partiarische Darlehen zur Verfügung gestellt.
Bei ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 verdeutlichen die Entwicklungen Risiken mehrstufiger Immobilienfinanzierungen. Das Amtsgericht Offenbach eröffnete am 8. Juli 2024 über die SC Finance Four GmbH ein Insolvenzverfahren, nachdem zuvor ein Antrag auf Eigenverwaltung gestellt worden war. Die BaFin veröffentlichte im Juli 2024 Meldungen zu einem drohenden Zahlungsausfall; Anlegern wurden dabei erhebliche Verlustrisiken bis hin zu einem nahezu vollständigen Kapitalverlust mitgeteilt.
Prospekthaftung und komplexe Finanzierungsstrukturen
Im Dezember 2025 verurteilte das Landgericht Stuttgart einen früheren Spitzenmanager einer österreichischen Bau- und Immobiliengruppe zu Schadenersatz an einen Anleger. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, sodass eine abschließende Feststellung der Verantwortlichkeit daraus nicht folgt. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf gesetzliche Prospekthaftung und bewertete Angaben in einem Anlageprospekt als unzutreffend oder unvollständig.
„Für Unternehmen und Investoren zeigt sich, dass Renditeangaben ohne Prüfung der Finanzierungsstruktur nur begrenzte Aussagekraft haben“, sagt Rechtsanwalt Michael Rainer von MTR Legal Rechtsanwälte. „Gerade bei nachrangigen Forderungen kann die wirtschaftliche Position im Krisenfall erheblich von der Erwartung bei Zeichnung abweichen.“
Besondere Aufmerksamkeit richtet sich außerdem auf die ProReal Deutschland 7 GmbH. Nach einer BaFin-Veröffentlichung vom 14. November 2025 und einem Anlegerschreiben vom 18. Februar 2026 sollen erhebliche Zahlungsprobleme sowie eine Diskrepanz zwischen Verbindlichkeiten und kurzfristig verfügbaren Vermögenswerten bestehen; ein Insolvenzverfahren über diese Gesellschaft ist nicht eröffnet. Bereits am 15. Mai 2025 wurde ein Zahlungsverzug bei der Rückzahlung der Vermögensanlage nach § 11a Abs. 1 VermAnlG auf der Internetseite der BaFin veröffentlicht.
Folgen für Anleger und Prüfung der Ansprüche
Auch Solar-Crowdinvesting kann von Projekt- und Zahlungsrisiken betroffen sein. Ecoligo bestätigte, dass zum 30. April und 31. Juli 2026 fällige Zins- beziehungsweise Tilgungszahlungen vorübergehend nicht geleistet werden konnten. Als Grund wurden Einnahmen der Projektgesellschaften genannt, die hinter den Erwartungen zurückblieben.
Anlegerinnen und Anleger hatten bei ecoligo über 60 Millionen Euro in mehr als 170 überwiegend Solarprojekte investiert. Die Anlagen liefen über rund zehn Zweckgesellschaften, die das Kapital als weitere Nachrangdarlehen an ausländische Projektinhaber weitergaben. Eine Restrukturierung mit einem skandinavischen Impact-Finanzierer zeigt, dass Zahlungsströme aus Projekten auch durch weitere Gläubiger und vertragliche Vorrangregelungen beeinflusst werden können.
Betroffene Anleger sollten insbesondere die konkrete Vertragsgrundlage, Rangregelungen, Prospektangaben und Mitteilungen der Emittentin sorgfältig prüfen lassen. Von Bedeutung sind dabei unter anderem:
- Rangstellung der Forderung im Insolvenz- oder Krisenfall,
- Fälligkeit und Zahlungsverzug bei Zins- und Rückzahlungsansprüchen,
- Prospektangaben zu Risiken, Mittelverwendung und Finanzierungsstruktur,
- Verfahrensstand bei Insolvenz, Restrukturierung oder gerichtlichen Entscheidungen.
Eine rechtliche Einordnung kann helfen, mögliche Ansprüche gegen Emittenten, Verantwortliche oder weitere Beteiligte zu bewerten. MTR Legal Rechtsanwälte berät Anleger und Unternehmen im Kapitalmarktrecht, insbesondere bei nachrangigen Kapitalanlagen, Prospekthaftung und insolvenzbedingten Forderungsausfällen.
Weitere Informationen: https://www.mtrlegal.com/nachrangige-kapitalanlagen-risiken-bei-zinsversprechen/

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