openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Haftung trotz gelöschter GmbH möglich

 (© MTR Legal Rechtsanwälte)
(© MTR Legal Rechtsanwälte)

(openPR) München, 30. Juli 2026. Der Verwaltungsgerichtshof München hat entschieden, dass eine Geschäftsführerin auch nach der Löschung einer GmbH im Handelsregister für Gewerbesteuerschulden in Anspruch genommen werden kann. Maßgeblich bleibt, ob der Steueranspruch gegen die Gesellschaft beim Erlass des Haftungsbescheids materiell-rechtlich noch bestand.

Die Entscheidung betrifft die Haftung für fremde Steuerschulden nach § 69 Satz 1 AO in Verbindung mit § 34 AO. Im Verfahren ging es um einen Haftungsbescheid über rund 370.000 Euro Gewerbesteuer. Die betroffene GmbH hatte zuvor einen Insolvenzantrag gestellt; die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgelehnt, anschließend wurde die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht.

VGH München stellt auf Fortbestand des Steueranspruchs ab

Die Geschäftsführerin machte geltend, die Gewerbesteuerschuld sei im Zusammenhang mit Insolvenz und Löschung der Gesellschaft nach § 47 AO erloschen. Dieser Argumentation folgte der VGH München nicht. Nach dem Beschluss vom 30.07.2026 – 4 CS 26.932 – lässt die Registerlöschung allein den zugrunde liegenden Steueranspruch nicht entfallen.

Für die Haftung ist nach Auffassung des Gerichts entscheidend, ob der Primäranspruch gegen die GmbH im Zeitpunkt des Haftungsbescheids noch besteht. Die Gewerbesteuerschuld war nach der Entscheidung kraft Gesetzes entstanden. Grundlage hierfür sind § 38 AO sowie der Ablauf des jeweiligen Erhebungszeitraums nach § 18 GewStG.

Der VGH München stellte zudem klar, dass der Haftungsschuldner nicht für eine eigene Steuer, sondern für eine fremde Steuerschuld einsteht. Die Löschung einer GmbH kann zwar Auswirkungen auf die Vollstreckung gegen die Gesellschaft haben. Daraus folgt jedoch nicht, dass der Steueranspruch als Grundlage eines Haftungsbescheids automatisch wegfällt.

Registerlöschung beendet steuerliche Pflichten nicht zwingend

Nach der Entscheidung sind die in § 47 AO genannten Erlöschensgründe nicht abschließend. Gleichwohl führt die Vollbeendigung einer Kapitalgesellschaft nicht ohne Weiteres zum Erlöschen von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis. Die steuerrechtliche Betrachtung kann daher von der registerrechtlichen Lage abweichen.

Das Gericht begründete dies damit, dass auch eine Insolvenz bei juristischen Personen die steuerrechtliche Rechtsfähigkeit nicht berührt. Eine Löschung von Amts wegen bedeutet deshalb nicht zwingend, dass die Gesellschaft steuerrechtlich keine Rechte und Pflichten mehr haben kann. Bestehen noch steuerliche Pflichten, kann die gelöschte GmbH insoweit weiterhin berücksichtigt werden.

Für die Entscheidung waren insbesondere folgende Punkte von Bedeutung:

  • die Entstehung der Gewerbesteuerschuld kraft Gesetzes,
  • der Fortbestand des materiellen Steueranspruchs beim Erlass des Haftungsbescheids,
  • die steuerrechtliche Fortgeltung von Pflichten trotz Handelsregisterlöschung,
  • die Trennung zwischen Vollstreckung gegen die GmbH und Haftung der Geschäftsführung.

Folgen für Geschäftsführer, Unternehmen und Investoren

Die Entscheidung verdeutlicht, dass Insolvenz, Ablehnung der Verfahrenseröffnung mangels Masse und spätere Löschung im Handelsregister die Haftung von Geschäftsführern für Gewerbesteuer nicht von selbst ausschließen. Für Geschäftsleiter kann dies besonders relevant werden, wenn steuerliche Pflichten einer GmbH bereits entstanden sind und später nicht erfüllt werden. Auch Investoren und Erwerber sollten berücksichtigen, dass steuerliche Altverbindlichkeiten in Unternehmensstrukturen haftungsrechtliche Risiken auslösen können.

Rechtsanwalt Michael Rainer, MTR Legal Rechtsanwälte, ordnet die Entscheidung wie folgt ein: „Der Beschluss zeigt, dass die formale Löschung einer GmbH nicht mit dem Ende aller steuerlichen Folgen gleichgesetzt werden darf. Für Unternehmen und Investoren ist daher entscheidend, steuerliche Verpflichtungen und mögliche Haftungstatbestände bereits vor Restrukturierungen, Insolvenzanträgen oder Transaktionen sorgfältig zu prüfen.“

Betroffene Geschäftsführer sollten bei Haftungsbescheiden besonders prüfen lassen, ob der Steueranspruch bei Erlass des Bescheids noch materiell-rechtlich bestand und ob die Voraussetzungen der Vertreterhaftung erfüllt sind. Unternehmen können zudem interne Zuständigkeiten, Zahlungsprioritäten und Dokumentationen im Umgang mit Steuerverbindlichkeiten frühzeitig strukturieren. Eine solche Prüfung ersetzt keine Entscheidung im Einzelfall, kann aber helfen, Risiken an der Schnittstelle von Steuerrecht und Gesellschaftsrecht besser einzuordnen.

Weitere Informationen: https://www.mtrlegal.com/geschaeftsfuehrerhaftung-trotz-loeschung-der-gmbh/

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1327302
 88

Pressebericht „Haftung trotz gelöschter GmbH möglich“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von MTR Legal Rechtsanwälte Pressearchiv

Bild: EU plant neue Schwelle für CO₂-Zertifikate
EU plant neue Schwelle für CO₂-Zertifikate
Köln, 29. Oktober 2026 – Europäisches Parlament und Rat haben sich politisch auf geänderte Regeln für die Marktstabilitätsreserve im EU-Emissionshandel verständigt. Die geplante höhere Löschungsschwelle soll den europäischen CO₂-Markt stabilisieren, ist aber noch nicht verbindlich beschlossen. Bis zu 700 Millionen Zertifikate in der Reserve Die am 20. Oktober 2026 erzielte vorläufige Einigung betrifft den Gültigkeitsverfall von Emissionszertifikaten in der Marktstabilitätsreserve. Nach der vereinbarten Linie soll die maßgebliche Schwelle vo…
Bild: EU erweitert Rahmen zur Geldwäschebekämpfung
EU erweitert Rahmen zur Geldwäschebekämpfung
Deutschland, 29. Oktober 2026 – Die Europäische Union hat ein Zusatzprotokoll des Europarats zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterzeichnet. Vorgesehen sind erweiterte Regeln zur internationalen Zusammenarbeit, zur Ermittlung von Vermögenswerten und zu deren Einziehung. Ratsbeschluss ermöglicht Unterzeichnung durch die EU Der Rat der Europäischen Union genehmigte die Unterzeichnung mit dem Beschluss (EU) 2026/2356 vom 13. Oktober 2026. Rechtsgrundlage sind Art. 114 in Verbindung mit Art. 218 Abs. 5 des Vertrags über…

Das könnte Sie auch interessieren:

Haftung einer GmbH bei namensgleicher Einzelfirma
Haftung einer GmbH bei namensgleicher Einzelfirma
… Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt wgrprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 5. Juli 2012 - III ZR 116/11) hat eine Haftung unter den Voraussetzungen der Firmenfortführung nach § 25 HGB und einer Rechtsscheinhaftung bejaht. Bei fehlerhafter Anlageberatung durch eine Einzelfirma kann somit auch eine unter …
Bild: Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung
… Liability Partnership“ (LLP) nach englischem Recht gewählt. Diese Rechtsform verbindet die steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft mit den Vorteilen der beschränkten Haftung von Kapitalgellschaften. Im Februar diesen Jahres wurde vom Bundesministerium der Justiz ein Referentenentwurf vorgelegt, der das Ziel hat, eine Partnerschaftsgesellschaft …
Bild: Haftung des Geschäftsführers im Insolvenzfall
Haftung des Geschäftsführers im Insolvenzfall
Während sich der durchschnittliche GmbH-Geschäftsführer mit seinen grundsätzlichen Haftungsrisiken in aller Regel ganz gut auskennt, werden die Risiken die im Insolvenzfall drohen gerne ausgeblendet. Doch schon ab dem Zeitpunkt in dem sich die drohende Insolvenz abzuzeichnen beginnt, ändert sich die Pflichtensituation des Geschäftsführers und damit …
Bild: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)Bild: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
… November 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) trat auf einmal die Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt im deutschen Wirtschaftsleben auf. Schnell hatte sie viele Spitznamen wie Mini-GmbH oder deutsche Limited. Die UG (haftungsbeschränkt ist keine eigene Rechtsform, sondern …
Nicht abgeführte Lohnsteuer begründet Haftung des Geschäftsführers einer GmbH - Gesellschaftsrecht
Nicht abgeführte Lohnsteuer begründet Haftung des Geschäftsführers einer GmbH - Gesellschaftsrecht
… Stuttgart grprainer.com führen aus: In einem aktuellen Urteil hat sich das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz (Az.: 3 K 1632/12) mit der Frage beschäftigt, wie weit die Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH im Falle nicht abgeführter Lohnsteuern reicht. Vorliegend wurden für die Arbeitnehmer einer GmbH über mehrere Monate keine Lohnsteuern an das …
Bild: Gewerbesteuer: Geschäftsführer haften früher
Gewerbesteuer: Geschäftsführer haften früher
… Gemeinde erhöhte daraufhin die Gewerbesteuerbescheide; die Vollstreckung gegen die Gesellschaft blieb jedoch erfolglos. Anschließend wurde der frühere Geschäftsführer durch Haftungsbescheid persönlich in Anspruch genommen.VGH Baden-Württemberg stellt auf vorhersehbare Steuerlast abDer VGH Baden-Württemberg wies die Berufung des ehemaligen Geschäftsführers …
Bild: Insolvenzrecht Dresden-Keine Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Steuerrückständen und ArbeitnehmeranteilenBild: Insolvenzrecht Dresden-Keine Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Steuerrückständen und Arbeitnehmeranteilen
Insolvenzrecht Dresden-Keine Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Steuerrückständen und Arbeitnehmeranteilen
Insolvenzrecht Dresden - Keine Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach § 64 GmbHG bei Zahlung von Steuerrückständen und rückständigen Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung. Rechtsgrundsatz - Insolvenzrecht Dresden Zahlt der GmbH-Geschäftsführer nach Eintritt der Insolvenzreife Steuerrückstände an das Finanzamt und rückständige Arbeitnehmeranteile …
Ruin statt Rettung: Vorsicht vor Angeboten von Firmenbestattern
Ruin statt Rettung: Vorsicht vor Angeboten von Firmenbestattern
… wieder Organisationen, die gerade aus der Not Anderer Profit schlagen wollen. So auch die Firmen, die mit Anzeigen wie "GmbH in Not? Raus aus der persönlichen Haftung! Sichern Sie ihre Existenz und ihren guten Namen!" auf sich aufmerksam machen. Hier ist größte Vorsicht geboten! Solche "Firmenbestatter" bieten insolvenzbedrohten Firmen an, die GmbH gegen …
Seminar Handels- und Gesellschaftsrecht
Seminar Handels- und Gesellschaftsrecht
… die mit dem Gesellschaftsrecht befasst sind. Folgende Inhalte sind vorgesehen: Modul A: Nachschusspflicht, Kündigungsbeschränkungen, Kapitalerhaltung in der GmbH, Haftung des Gesellschafters wegen existenzvernichtenden Eingriffs, Haftung des GmbH-Geschäftsführers, Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern, Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen, Beratungsverträge …
Bild: Kanzlei Seehofer erstreitet Urteil gegen die Bayerische Vermögen AG wegen fehlerhafter AnlageberatungBild: Kanzlei Seehofer erstreitet Urteil gegen die Bayerische Vermögen AG wegen fehlerhafter Anlageberatung
Kanzlei Seehofer erstreitet Urteil gegen die Bayerische Vermögen AG wegen fehlerhafter Anlageberatung
… der Beitrittsentscheidung übergeben worden war, hat das Landgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung festgestellt, dass der Anleger nicht über das Risiko des Wiederauflebens der Haftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB aufgeklärt wurde. Das Landgericht urteilte, dass im Prospekt unter der Überschrift „Haftung des Anlegers“ lediglich ausgeführt wird, dass, …
Sie lesen gerade: Haftung trotz gelöschter GmbH möglich