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Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung

12.06.201217:36 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Steuerberater Rainer Neuhaus
Steuerberater Rainer Neuhaus

(openPR) In den letzten Jahren haben viele international tätige Anwaltskanzleien einen Rechtsformwechsel in die sogenannte „Limited Liability Partnership“ (LLP) nach englischem Recht gewählt. Diese Rechtsform verbindet die steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft mit den Vorteilen der beschränkten Haftung von Kapitalgellschaften. Im Februar diesen Jahres wurde vom Bundesministerium der Justiz ein Referentenentwurf vorgelegt, der das Ziel hat, eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) einzuführen. Damit reagiert der Gesetzgeber auf „Flucht“ in die LLP.



Bereits nach aktuellem Recht haben Ärzte und Zahnärzte die Möglichkeit des Zusammenschlusses in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Zu beachten ist allerdings, dass die Musterberufsordnung für Ärzte das Erbringen von ärztlichen Leistungen in einer GmbH an zahlreiche Bedingungen geknüpft hat.

Rainer Neuhaus von der CAWIMED GmbH in Bremen, weist darauf hin, dass der wesentliche Nachteil einer sogenannten Ärzte-GmbH in deren steuerlicher Behandlung liegt. Im Gegensatz zu einer Personengesellschaft (GbR oder PartG) ist die GmbH selbst Steuersubjekt und unterliegt damit insbesondere der Körperschafssteuer und der Gewerbesteuer. Die Steuerquote ist daher in vielen Fällen bei einer GmbH höher als bei einer Personengesellschaft. Darüber hinaus ist zwingend für eine GmbH ein Jahresabschluss aufzustellen, während Ärzte und Zahnärzte häufig die preisgünstigere Einnahme-Überschuss-Rechnung wählen.

Sollte die neue Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung umgesetzt werden, können Ärzte und Zahnärzte die Vorteile der GmbH mit den Vorteilen der klassischen freiberuflichen Kooperationen in der Rechtsform der GbR oder Partnerschaftsgesellschaft kombinieren. Die neue Partnerschaftsgesellschaft wird nicht der Gewerbesteuer unterliegen und verbindet diesen Vorteil mit der Haftungskonzentration auf das Gesellschaftsvermögen. Eine Haftung des Privatvermögens wäre damit ausgeschlossen.

Die Steuerberater der Cawimed begrüßen ausdrücklich die Überlegungen zur Einführung der neuen Partnerschaftsgesellschaft.

Die CAWIMED GmbH versteht sich als Lotse für Ihre Mandanten. Durch Kooperationen mit Medizin- und Apothekenrechtlern, Niederlassungsberatern und Personalexperten können, wenn gewünscht, vielfältige Dienstleistungen außerhalb der klassischen Steuerberatung "aus einer Hand" angeboten werden. CAWIMED wurde von den Geschäftsführern Rainer Neuhaus und Günther Kubick als Steuerberatungsgesellschaft speziell für Ärzte, Apotheker und Angehörige der Heilberufe gegründet. Weitere Informationen zu steuerlichen Neuerungen sind unter http://www.cawimed.de/beratung.html oder unter http://www.willer-partner.de zu finden.

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