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Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung kommt

23.05.201214:06 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Gute Nachrichten für Steuerberater, Rechtsanwälte und andere Freiberufler, die mit mehreren Partnern in einer Kanzlei oder einer Sozietät zusammenarbeiten. Die Bundesregierung plant eine neue Gesellschaftsform für Freiberufler einzuführen. Den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) hat das Kabinett Mitte Mai (16.5.) beschlossen.



Das neue Gesetz macht die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung möglich. „Diese Rechtsformvariante der Partnerschaftsgesellschaft für die Freien Berufe vereint steuerliche Transparenz mit einer Haftungsbeschränkung, wenn es zu beruflichen Fehlern kommt. Damit passt die neue Gesellschaftsform besonders zu Kanzleien und anderen freiberuflichen Zusammenschlüssen, in denen die Partner hoch spezialisiert in Teams zusammenarbeiten“, erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Das Gesetz soll dem Trend größerer Anwaltskanzleien, sich in Form der Limited Liablity Partnership (LLP) zusammenzuschließen, entgegenwirken. Nachdem das Bundeskabinett dem Entwurf zugestimmt hat, geht er ins Gesetzgebungsverfahren. Mit einem Inkrafttreten kann Anfang 2013 gerechnet werden.

Haftungsbeschränkung für berufliche Fehler:

Bisher haften Steuerberater und andere Freiberufler in einer Sozietät (GbR) grundsätzlich persönlich und mit ihrem gesamten Vermögen auch für Beratungsfelder ihrer Partner, wenn die Höchstsumme der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung überschritten ist. Diese Haftung soll durch die geplante PartG mbB auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt werden können, aber nur für eine Haftung aus beruflichen Fehlern. Eine Haftungsbeschränkung für sonstige Verbindlichkeiten wie etwa Miete oder Löhne bietet die neue Rechtsform – anders als eine GmbH oder GmbH & Co. KG – nicht. Die Mindestversicherung wird für die verschiedenen Freien Berufe unterschiedlich festgelegt. Für eine aus Anwälten (Rechtsanwälte und Patentanwälte) bestehende Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung sind als Mindestversicherungssumme 2,5 Millionen Euro geplant. Eine aus Steuerberatern bestehende Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung muss „angemessen“ versichert sein. Wirtschaftsprüfer müssen mit einer Millionen Euro versichert sein.

Die neue Rechtsform ist eine interessante Gestaltungsalternative – gerade wegen der positiven Haftungsregelung – für Freiberufler. Einen Mustervertrag zur Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (Gesellschafterbeschluss plus Registeranmeldung (PartG mbB) bietet der VSRW-Verlag GmbH zum Download unter www.vsrw.de an.
Eine Checkliste zu den Vor- und Nachteilen der neuen Rechtsform der PartG mbB können Interessierte per eMail an E-Mail unter Verwendung des Stichworts „Checkliste PartG mbH“ anfordern.

Bisher haften Steuerberater und andere Freiberufler persönlich, wenn die Höchstsumme der Haftpflichtversicherung überschritten ist. Das neue Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) soll die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränken.

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